Zweck
- Abwendung oder Linderung einer schwierigen finanziellen Situation, hervorgerufen durch Krankheit, Invalidität, Unfall oder sonstige Lebensumstände.
- Besonderer Bedacht auf Familien mit mehr als 2 Kindern und geringem Familieneinkommen.
Voraussetzungen
- Mind. 1-jährige Zugehörigkeit mit Umlagepflicht zur OÖ LAK in den letzten 36 Monaten.
- Lehrlinge und DienstnehmerInnen in gesetzl. Karenz, die vorher einer umlagepflichtigen Tätigkeit nachgingen: von der Umlagepflicht i.S.d. 1. Absatzes wird abgesehen.
- Mitglied zur OÖ LAK bei Antragstellung sowie DienstnehmerInnen- Eigenschaft und Mitgliedschaft bei Auszahlung der Beihilfe.
- Bei Tod eines Mitglieds kann jene Person ansuchen, welche die tat- sächlichen Belastungen trägt.
Antragstellung
- Mittels vollständig ausgefülltem Antragsformular bei der OÖ LAK.
- Umstände sind durch geeignete Nachweise glaubhaft zu machen.
- Angabe des vollständigen Familieneinkommens zwingend erforderlich.
Höhe der Beihilfe
- Eine Beihilfe kann je nach Schwere des Falles bis zu max. 1.000 € betragen.
Entscheidungsträger
- Über die Zuerkennung und die Höhe dieser Beihilfe entscheidet der Präsidialausschuss.
- Der Präsidialausschuss kann von einzelnen Voraussetzungen absehen.
Das Formular für den Beihilfen-Antrag finden Sie auf unserer Website: www.landarbeiterkammer.at/ooe/download