
Änderung zinsenloses Kammerdarlehen ab 21.4.2022
Nach Maßgabe der finanziellen Mittel können bis auf weiteres Anträge auf Kammerdarlehen nur mehr im Ausmaß von max. 10.000,00 € genehmigt werden. Nach Auslaufen eines Darlehens ist bis auf weiteres bei einer neuerlichen Antragstellung eine Wartezeit von sechs Monaten erforderlich. Weitere Details