Beratung zu Lohnsteuerfragen

Zahlreiche gesetzliche Neuerungen verändern die steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten kontinuierlich – da lohnt es sich gut informiert zu sein.

Abteilung Finanzen
Stefan Schuster
0732 656 381-20

Viele Steuerbegünstigungen können nur im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung in Anspruch genommen werden:

  Werbungskosten: z. B. Arbeitskleidung, Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten, Computer, Pendlerförderung, pauschalierte Werbungskosten (z. B. Förster, Forstarbeiter) etc.

  Sonderausgaben: z. B. Wohnraumschaffung und -sanierung, Nachkauf von Versicherungszeiten, Prämien für Unfall-, Kranken- und Rentenversicherungen, Spenden, Kirchenbeiträge

  Außergewöhnliche Belastungen: z. B. Kosten für Kinderbetreuung, Krankheiten, Kuraufenthalte, Pflegeheime, Begräbnis, auswärtige Berufsausbildung von Kindern, behinderungsbedingte Freibeträge, Katastrophenschäden etc.

  Steuerabsetzbeträge: z. B. Alleinverdiener/erzieher-Absetzbetrag, (erhöhter) Pensionistenabsetzbetrag

  Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen: für aktive ArbeitnehmerInnen und Pensionisten („Negativsteuer“)

  Leistungen für Familien: Kinderfreibetrag, Mehrkindzuschlag, Kinder- und Unterhaltsabsetzbetrag, etc.

 

Die OÖ Landarbeiterkammer unterstützt Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung und hilft Ihnen Steuer zu sparen!