Beratung zu Lohnsteuerfragen
Zahlreiche gesetzliche Neuerungen verändern die steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten kontinuierlich – da lohnt es sich gut informiert zu sein.
Abteilung Finanzen
Stefan Schuster
0732 656 381-20
Viele Steuerbegünstigungen können nur im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung in Anspruch genommen werden:
Werbungskosten: z. B. Arbeitskleidung, Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten, Computer, Pendlerförderung, pauschalierte Werbungskosten (z. B. Förster, Forstarbeiter) etc.
Sonderausgaben: z. B. Wohnraumschaffung und -sanierung, Nachkauf von Versicherungszeiten, Prämien für Unfall-, Kranken- und Rentenversicherungen, Spenden, Kirchenbeiträge
Außergewöhnliche Belastungen: z. B. Kosten für Kinderbetreuung, Krankheiten, Kuraufenthalte, Pflegeheime, Begräbnis, auswärtige Berufsausbildung von Kindern, behinderungsbedingte Freibeträge, Katastrophenschäden etc.
Steuerabsetzbeträge: z. B. Alleinverdiener/erzieher-Absetzbetrag, (erhöhter) Pensionistenabsetzbetrag
Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen: für aktive ArbeitnehmerInnen und Pensionisten („Negativsteuer“)
Leistungen für Familien: Kinderfreibetrag, Mehrkindzuschlag, Kinder- und Unterhaltsabsetzbetrag, etc.