Pensionszuschuss für Menschen, die früh zu arbeiten begonnen haben
Der Frühstarterbonus ist ein Zuschuss für jene Menschen, die bereits sehr früh zu arbeiten begonnen haben. Nach Abschaffung der abschlagsfreien Pension nach 540 Beitragsmonaten (45 Jahren), die mit 31.12.2021 ausgelaufen ist, kann mit dem Frühstarterbonus seit Januar 2022 ein neuer Zuschuss zum Pensionsantritt in Anspruch genommen werden.
Wer bekommt den Frühstarterbonus?
Sie erhalten einen Frühstarterbonus, wenn Sie ab Stichtag 1. Jänner 2022 in Pension gehen und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben bereits zwischen dem 15. und 20. Geburtstag gearbeitet und in der Zeit mindestens 12 Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit in der Pensionsversicherung erworben.
- Sie haben in Summe mindestens 300 Beitragsmonate (25 Jahre) auf Grund einer Erwerbstätigkeit im Laufe Ihres Arbeitslebens erworben.
Wie hoch ist der Frühstarterbonus?
Der Frühstarterbonus beträgt 1,03 Euro (2023) für jeden Beitragsmonat aufgrund einer Erwerbstätigkeit vor dem 20. Lebensjahr und ist daher mit maximal 61,80 Euro (2023) begrenzt. Dieser Betrag wird jährlich aufgewertet.
Der Bonus wird bei Zuerkennung der Pension berechnet und wird Bestandteil der Pensionsleistung.
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