Besser Finger weg davon!

Bewahren Sie Buchungsunterlagen bis nach der Reise auf. Im Falle von Übermittlungsfehlern, Unstimmigkeiten oder Mängeln vor Ort können Sie so Ihre Buchung belegen.

Mag.a Ulrike Weiß, MBA
AK OÖ, Konsumenteninformation

Seit Jahren sind Billig-Reiseangebote auf dem Vormarsch. Online Plattformen locken mit günstigsten Preisen. Billigfluglinien animieren dazu, die ganze Welt um ein paar Euro zu bereisen. Für viele Urlauber wurden die vermeintlich günstigen Reisemöglichkeiten jedoch in den vergangenen Jahren zur Nervenprobe und unzählige blieben auf ihren Kosten sitzen!

So laut und präsent die Werbung der Billiganbieter ist, so unerreichbar und konsumentenfeindlich sind sie bei Reklamationen und Rückerstattungen. Tausende Konsumentinnen und Konsumenten wandten sich an den Konsumentenschutz, weil Beschwerden von Buchungsplattformen und Onlinevermittlern wie opodo unerledigt blieben. Immer wieder werden Kunden/-innen zwischen Fluglinie und Vermittler hin und her geschickt oder erhielten rechtswidrige Lösungsvorschläge.

Viele Billigfluglinien ignorieren bestehende Konsumenten-Rechte. Ein gekauftes Ticket beinhaltet bei allen Fluglinien unter anderem Steuern, Gebühren und Taxen. Diese werden im Vorhinein verrechnet, fallen jedoch erst an, wenn der Flug angetreten wird. Nach EU-Recht müssen diese Beträge von der Airline zurückbezahlt werden, wenn der Flug abgesagt, storniert oder nicht angetreten wird. U.a. weigert sich die ungarische WizzAir diese - oft erheblichen - Beträge zu erstatten. Die Airline bereichert sich auf Kosten der Konsumentinnen und Konsumenten, die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen in Ungarn ist jedoch nicht erfolgsversprechend.

Zusätzlich sind Konsumentinnen und Konsumenten bei Billiganbietern oft unzulässigen Bearbeitungsgebühren bei Stornierungen ausgesetzt und unzureichendes oder fehlendes Kundenservice bei Verspätungen oder Flugabsagen ist an der Tagesordnung.

Tipps für Ihren bevorstehenden Urlaub

Seien Sie umsichtig bei der Auswahl Ihrer Vertragspartner und berücksichtigen Sie neben dem Preis auch deren Erreichbarkeit. Die Buchung über ein verlässliches Reisebüro bietet neben individueller Beratung auch einen Ansprechpartner bei Problemen. Die Direktbuchung beim Reiseveranstalter oder bei der Fluglinie erscheinen auf den ersten Blick etwas teurer, können aber Geldbörse und Nerven erheblich schonen.

Bei Pauschalreisen sind Ihre Vorauszahlungen im Insolvenzfall abgesichert und Sie können etwaige Mängel beim Reiseveranstalter geltend machen. Bei Nur-Flug-Buchungen ist Ihr Geld im Insolvenzfall meist zur Gänze weg und bei individuellen Unterkunftsbuchungen müssen Sie sich bei Schwierigkeiten mit dem Beherbergungsbetrieb nach nationalem Recht herumschlagen.

Die meisten Probleme in den vergangenen Jahren gab es beim Fliegen. Was viele Konsumenten/-innen nicht wissen: Bei mehr als drei Stunden Verspätung haben sie – wie auch bei Überbuchung oder Annullierung – Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, wenn diese nicht auf unvermeidbare außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Dies gilt für alle Flüge, die von einem EU-Staat aus angetreten werden oder von einer Fluglinie eines EU-Mitgliedsstaates durchgeführt werden. Die Entschädigung beträgt – je nach Flugstrecke – 250, 400 oder 600 Euro. Den Anspruch sollten Sie am besten schriftlich gegenüber der Airline geltend machen.

Weitere Informationen und Tipps finden Sie auf www.ooe.konsumentenschutz.at.

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