zur wirtschaftlichen oder sozialen Unterstützung

Zweck

  Abwendung oder Linderung einer wirtschaftlichen oder sozial schwierigen Situation, hervorgerufen durch Krankheit, Invalidität, Unfall oder sonstige Lebensumstände. Besonderer Bedacht auf Familien mit mehr als 2 Kindern und geringem Familieneinkommen.

Voraussetzungen

  Mind. 1-jährige Zugehörigkeit mit Umlagepflicht zur OÖ LAK in den letzten 36 Monaten.

  Bei Lehrlingen und Personen, welche sich in einem karenzierten Dienstverhältnis befinden und vorher einer landarbeiterkammerumlagenpflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind, wird von der Voraussetzung der Umlagepflicht im Sinne des Absatzes abgesehen. Die Auszahlung erfolgt in diesem Fall nach Wiederaufnahme einer, die Mitgliedschaft zur OÖ LAK begründenden Tätigkeit.

  Mitgliedschaft zur OÖ LAK bei Antragstellung sowie DienstnehmerInneneigenschaft und Mitgliedschaft bei Auszahlung der Beihilfe.

  Bei Tod eines Kammermitglieds kann jene Person ansuchen, welche die tatsächlichen Belastungen trägt.

Antragstellung

  Mittels vollständig ausgefülltem Antragsformular bei der OÖ LAK. Umstände sind durch geeignete Nachweise glaubhaft zu machen.

  Angabe des vollständigen Familieneinkommens zwingend erforderlich.

Höhe der Beihilfe

  Eine Beihilfe kann je nach Schwere des Falles bis zu max. 2.000,- € betragen.

Entscheidungsträger

  Über die Zuerkennung und die Höhe dieser Beihilfe entscheidet der Präsidialausschuss.

  Auf Gewährung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch.