Personen, die sich dazu entscheiden, über das gesetzliche Regelpensionsalter hinaus erwerbstätig zu sein, ohne die Pension zu beanspruchen, erhalten beim Pensionsantritt einen prozentuellen Zuschlag.
Für jedes weitere Jahr der Erwerbstätigkeit gebührt ein Zuschlag von 5,1 % . Der maximale Zuschlag in der Höhe von 15,3 % wird erreicht, wenn die Pension 3 Jahre nach dem Regelpensionsalter angetreten wird.
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