Der Angehörigenbonus ("Pflegebonus") für Personen, die Angehörige mit mind. Pflegestufe 4 betreuen, beträgt pro Kalenderjahr 1.500 Euro. Für einen Anspruch auf den Bonus müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dabei spielen die Pflegestufe, die Dauer der Pflege und das Netto-Einkommen pro Monat eine Rolle.

Jene Personen, die nahe Angehörige mit mind. Pflegestufe 4 zu Hause pflegen und sich aufgrund dessen in der Pensionsversicherung begünstigt selbst- oder weiterversichert haben, profitieren ab Juli 2023 von einem neuen Angehörigenbonus ("Pflegebonus"). Dieser beträgt 1.500 Euro für das gesamte Kalenderjahr.

Da der Bonus erstmals im Juli ausbezahlt wird, gilt für das heurige Jahr 2023 aliquot die Hälfte des Betrages. Insgesamt sind das also 750 Euro pro Person für das zweite Halbjahr. Ab 2024 wird der Angehörigenbonus in voller Höhe von 1.500 Euro ausgezahlt.

Anspruch und Voraussetzungen

Als Voraussetzungen für den Erhalt des Angehörigenbonus gilt das Vorliegen der Pflegestufe 4 oder höher, sowie die Dauer der Pflege und das Einkommen. Anspruch auf diesen Bonus haben ebenfalls jene Pensionistinnen und Pensionisten, die die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen:

  • Es wird Pflegegeld in Stufe 4 oder höher bezogen.
  • Die Pflege erfolgt überwiegend seit mind. einem Jahr
  • Das Netto-Monatseinkommen des pflegenden Angehörigen darf 1.500 Euro nicht überschreiten.
  • Der Anspruch auf einen Angehörigenbonus aufgrund einer Selbst- oder Weiterversicherung liegt nicht vor

Das Kriterium, dass beide Personen im selben Haushalt leben müssen, wurde im Mai 2023 gestrichen. Damit haben nun auch pflegende Angehörige einen Anspruch auf den Pflegebonus, wenn sie nicht im gemeinsamen Haushalt mit der zu pflegende Person leben.

Quelle: Finanz.at
Bild von Sabine van Erp auf Pixabay