Gewährleistung

Die Corona-Epidemie führte zu vorübergehenden Schließungen von Geschäften. Unternehmen konnten nicht erreicht werden, beziehungsweise sollten Menschen nicht unnötig das Haus oder Wohnung verlassen. Auch nicht, um etwa schriftlich (mit einem Einschreiben) bei einer Firma zu reklamieren. Die Bundesregierung hat mit dem COVID-19-Gesetz Abhilfe für die möglichen Probleme geschaffen.

Zwischen 22. März 2020 und 30. April 2020 sind Fristen für Konsumentinnen und Konsumenten gehemmt (ausgesetzt).

Hinweis:

Das heißt, der Ablauf wird nach hinten verschoben. Erst ab 30. April 2020 beginnt die Frist weiterzulaufen. Dies betrifft die gesetzlichen und vertraglich vereinbarte Gewährleistungsfristen. Das bedeutet, die Gewährleistungsfristen verlängern sich!

Garantien

Garantien werden grundsätzlich freiwillig eingeräumt. Daher unterliegen diese nicht dieser Hemmung. Eventuell ist das Unternehmen dennoch zu einer Verlängerung bereit. Nehmen Sie im Zweifelsfall mit diesem Kontakt auf und lassen Sie sich eine Ausdehnung der Frist bestätigen.

 

Quelle und weitere Informationen: www.https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/konsumentenrecht/konsumentenrecht/Gewaehrleistung___Garantie.html

Fotoquelle: Thorben Wengert_pixelio.de