... für im Ausland lebende Kinder

Seit 1.1.2019 steht allen Steuerpflichtigen der Familienbonus Plus (FB+) als neuer Absetzbetrag in der Höhe von jährlich 1.500 € (125 € monatlich) pro Kind bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes reduziert sich der FB+ auf 500 € jährlich (41,68 € monatlich), wenn für das Kind weiterhin Familienbeihilfe zusteht.

Der FB+ steht aber nur für Kinder zu, die in Österreich leben. Für Kinder im EU/EWR-Raum bzw. in der Schweiz wird der FB+ indexiert (erhöht/vermindert) und damit an das Preisniveau des Staates angepasst, in dem das Kind lebt. Für Kinder aus Drittstaaten (außerhalb des EU/EWR-Raumes und der Schweiz), gibt es keinen FB+. Die gleiche Regelung zur Indexierung gilt ab 2019 auch für die Familienbeihilfe, den Kinderabsetzbetrag, den AlleinverdienerInnen- bzw. AlleinerzieherInnenabsetzbetrag sowie den Unterhaltsabsetzbetrag. Auch diese Beträge werden für Kinder angepasst, die im EU/EWR-Raum bzw. in der Schweiz leben.

Laut Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 14.12.2018 sind 125.000 im Ausland lebende Kinder von der Kürzung durch die Indexierung betroffen. Höhere Beträge werden für 400 Kinder in Ländern mit höherer Kaufkraft als in Österreich bezahlt, zB in der Schweiz und in den Niederlanden.

Im Bundesgesetzblatt wurden die Anpassungsfaktoren veröffentlicht, mit denen die Beihilfen und Absetzbeträge für im Ausland lebende Kinder anzupassen sind. Die höchsten Beträge beim FB+ ergeben sich dabei für in der Schweiz lebende Kinder (190 €/63,35 €), die niedrigsten Beträge ergeben sich für Bulgarien (56,25 €/18,76 €).  Die Indexierung wird von manchen Experten als EU-rechtlich bedenklich eingestuft. Anfechtungen vor dem EuGH wurdenbereits eingebracht.

 


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