für die neue e-card

Seit 1. Jänner 2020 wird auf allen neu ausgegebenen oder ausgetauschten e-cards für Personen ab 14 Jahren ein Lichtbild der versicherte Person angebracht. Üblicherweise bekommen Sie Ihre neue e-card automatisch zugeschickt, kurz bevor die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite Ihrer e-card abläuft. Dieses Ablaufdatum finden Sie auf der blauen Rückseite Ihrer e-card.

 

Wenn Sie

  • KEINEN österreichischen Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein und auch kein Dokument des Fremdenregisters besitzen
  • älter als 14 Jahre und jünger als 70 Jahre
  • und nicht in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind

dann bringen Sie bitte 3 bis 4 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen e-card ein Passfoto, dass den Kriterien eines Reisepassfotos entspricht, zu der für Sie zuständigen Registrierungsstelle. So kann Ihre neue e-card mit Foto ausgestellt werden, bevor die aktuelle Karte abläuft.

 

Registrierungsstellen

Registrierungsstellen für Versicherte MIT österreichischer Staatsbürgerschaft

 

Alle Registrierungsstellen in OÖ finden sie unter diesem Link: https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.859092&portal=ecardportal

Sie können Ihr Foto für die e-card zu jeder Registrierungsstelle bringen – unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind und wo sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.

 

Bitte beachten Sie: Sie müssen persönlich zur Registrierungsstelle kommen und dabei folgende Dokumente mithaben:

  • ein aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate, entsprechend den Passbildkriterien)
  • Ihre alte e-card, falls Sie eine haben, sonst Ihre Sozialversicherungsnummer
  • einen Staatsbürgerschaftsnachweis (im Original!)
  • einen amtlichen Lichtbildausweis (im Original!)
  • Haben Sie keinen amtlichen Lichtbildausweis, müssen Sie einen Identitätszeugen zur Fotoregistrierung mitbringen. Der Identitätszeuge muss volljährig sein, selbst einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen und die Angaben zur versicherten Person durch seine eigenhändige Unterschrift bestätigen. Ein Verwandtschaftsverhältnis bzw. Naheverhältnis muss nicht vorliegen.

 

 

Registrierungsstellen für Versicherte OHNE österreichische Staatsbürgerschaft

 

Sie können Ihr Foto für die e-card zu folgenden Registrierungsstellen bringen:

 

Bitte beachten Sie:

  • Die e-card Fotoregistrierung ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten und unter Einhaltung aller Sicherheits- und Hygienemaßnahmen möglich.

 

Sie müssen persönlich zur Registrierungsstelle kommen und dabei folgende Dokumente mithaben:

  • ein aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate, entsprechend den Passbildkriterien)
  • Ihre alte e-card, falls Sie eine haben, sonst Ihre österreichische Sozialversicherungsnummer
  • Ihr gültiges Reisedokument (im Original!)

 

Viele weitere interessante Informationen zur neuen e-card mit Foto lesen Sie auch in diesem Beitrag.

 

Informationen zur neuen e-card das Foto betreffend finden Sie unter https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.835053&portal=ecardportal in zahlreichen Sprachen (Deutsch, Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Burgenland-Romani, Englisch, Farsi, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowenisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch)

 

Fotoquelle: www.sv.co.at