Antworten auf wichtige Fragen

Seit 1. Jänner 2020 ist auf allen neu ausgegebenen oder ausgetauschten e-cards für Personen ab 14 Jahren ein Lichtbild dauerhaft anzubringen, das die versicherte Person erkennbar zeigt.

Der Weg zum Foto auf der e-card soll für Versicherte, ÄrztInnen, Sozialversicherung und Behörden möglichst ein- fach und kostengünstig sein. Der Gesetzgeber hat daher beschlossen, dass die Fotos aus bestehenden Registern für die Produktion der neuen e-cards zur Verfügung gestellt werden.

Wann kommt meine neue e-card?

Üblicherweise bekommen Sie Ihre neue e-card automatisch zugeschickt, kurz bevor die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite Ihrer e-card abläuft. Dieses Ablaufdatum finden Sie auf der blauen Rückseite Ihrer e-card, rechts unten unter Punkt 9, Ablaufdatum. Wenn zu diesem Zeitpunkt:

  • ein Foto von Ihnen verfügbar ist (aus einem österreichischen Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder einem Dokument des Fremdenregisters)
  • oder wenn für Sie eine gesetzliche Ausnahme zutrifft (Wenn Sie im Ausstellungsjahr der neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben oder in  Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind, sind Sie von der Verpflichtung ausgenommen, ein Foto für die e-card zu bringen)

müssen Sie nichts tun und bekommen die neue e-card mit Foto zugeschickt.

 

Liegt ein Foto von mir vor?

Mit dem Foto-Sofort-Check unter www.chipkarte.at/foto können Sie jederzeit online überprüfen, ob aktuell ein Foto von Ihnen aus einem der oben genannten Dokumente vorliegt.

Wie bekomme ich die neue e-card, wenn ich in Österreich zu arbeiten beginne bzw. noch keine e-card habe?

Ihre/Ihr ArbeitgeberIn meldet Sie bei der Sozialversicherung an, sobald Sie in Österreich zu arbeiten beginnen. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie versichert. Ihre/Ihr ArbeitgeberIn muss Ihnen Ihre österreichische Sozialversicherungsnummer mitteilen. Sie können mit dieser Sozialversicherungsnummer in Österreich zum Arzt gehen, auch wenn Sie noch keine e-card haben.

  • Bitte beachten Sie, dass eine neue e-card erst ausgestellt werden kann, wenn ein Foto verfügbar ist.
  • Bringen Sie deshalb bitte ein Passfoto, dass den Kriterien eines Reisepassfotos entspricht, zur der für Sie zuständigen Registrierungsstelle, damit Ihre e-card ausgestellt werden kann.

Wie erkenne ich, dass ich mich um eine e-card kümmern muss?

Wenn Sie KEINEN österreichischen Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein und auch kein Dokument des Fremdenregisters besitzen älter als 14 Jahre und jünger als 70 Jahre und nicht in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind bringen Sie bitte 3 bis 4 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen e-card (Ablaufdatum finden Sie auf der blauen Rückseite Ihrer e-card, rechts unten, Punkt 9, Ablaufdatum) ein Passfoto, dass den Kriterien eines Reisepassfotos entspricht, zu der für Sie zu- ständigen Stelle. So kann Ihre neue e-card mit Foto ausgestellt werden, bevor die aktuelle Karte abläuft.¹

 

Bitte beachten Sie:

  • Ist KEIN Foto verfügbar und trifft KEINE Ausnahme zu, kann keine neue e-card ausgestellt werden!
  • Das gilt auch bei Karten ohne Ablaufdatum (Aufdruck *****) oder mit einem Ablaufdatum nach dem 31.12.2023.
  • Wenn kein Foto von Ihnen verfüg- bar ist und Sie das Ablaufdatum versäumen, ist Ihre e-card weiterhin gültig. Sie werden beim nächsten Kontakt mit der Sozialversicherung oder beim nächsten Arztbesuch informiert, dass Sie ein Foto bringen müssen.²
  • Ab der ersten Aufforderung durch die Sozialversicherung oder Ärztin/Arzt beginnt die Übergangsfrist von 90 Tagen zu laufen. Wenn Sie innerhalb der Übergangsfrist kein Foto bringen, wird Ihre alte e-card gesperrt. Sie haben dann noch die Möglichkeit, sich von Ihrer Krankenkasse einen elektronischen Ersatzbeleg ausstellen zu lassen.²

 

Wohin muss ich mein Foto bringen?

Alle  Registrierungsstellen  finden Sie unter  www.chipkarte.at/foto  Sie müssen persönlich kommen und benötigen:

  • ein aktuelles Passbild, dass den Kriterien eines Reisepassfotos entspricht
  • Ihre alte e-card oder Ihre österreichische Sozialversicherungsnummer

 

wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen:

  • Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis im Original und
  • Ihren amtlichen Lichtbildausweis im Original. Besitzen Sie keinen Ausweis, muss eine andere Person Sie begleiten und Ihre Identität bestätigen. Achtung: Diese Person muss einen Ausweis vorzeigen!

 

wenn Sie keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen:

  • Ihr Reisedokument im Original (zB Reisepass, Personalausweis etc.)

 

Postadresse außerhalb Österreichs?

Wenn Ihre/Ihr ArbeitgeberIn bei der Anmeldung für Sie eine Postadresse außerhalb Österreichs angegeben hat, müssen Sie darüber hinaus mit der zuständigen österreichischen Krankenkasse (im Regelfall die Österreichische Gesundheitskasse) Kontakt aufnehmen, damit die e-card auch außerhalb Österreichs zugestellt wird. Wenn eine Fotoregistrierung nicht rasch möglich ist, können Sie sich bei Ihrer österreichischen Krankenkasse einen zeitlich begrenzten e-card Ersatzbeleg ausstellen lassen und damit zum Arzt gehen.

 

Alle Informationen zur neuen e-card das Foto betreffend finden Sie unter www.chipkarte.at/foto in zahlreichen Sprachen (Deutsch, Arabisch, Bosni- sch, Bulgarisch, Burgenland-Romani, Englisch, Farsi, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowenisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch).

Auf www.chipkarte.at/foto können Sie sich über geöffnete Fotoregistrierungsstellen, deren Öffnungszeiten sowie Anmeldemodalitäten informieren.