Fernweh, bunte Reisekataloge, attraktive Frühbucherboni und das nass kalte Wetter lassen schon jetzt viele KonsumentInnen an den nächsten Urlaub denken. Neben der Buchung im Reisebüro werden Urlaube immer öfter im Internet zusammengestellt und gekauft. Reiseportale und Veranstalter sollten gut ausgewählt werden – das spart Geld und Nerven.

Tipps für einen erholsamen Urlaub

Bei Reisebuchungen im Fernabsatz (telefonisch, per E-Mail, im Internet) besteht kein Rücktrittsrecht. Darum vor Buchung die Eckdaten der Reise (Ziel, Datum, Hotelausstattung, usw.) genau klären. Änderungen sind meist nicht bzw. nur kostenpflichtig möglich. Lassen Sie sich nicht von angeblichen Schnäppchen locken und vergleichen Sie Preise und Leistungen.

Grundsätzlich können Sie Pauschalreisen jederzeit stornieren. Allerdings werden unterschiedliche Stornogebühren verrechnet. Diese bewegen sich zwischen 10 und 85 Prozent des Gesamtreisepreises, je nach Stornierungszeitpunkt. Bei teureren Reisen kann daher eine Stornoversicherung sinnvoll sein. Überprüfen Sie jedenfalls vor Abschluss, ob bereits ein ausreichender Schutz – z. B. durch eine Kreditkarte – vorhanden ist bzw. welche Voraussetzungen – z. B. Bezahlen der Reise – erfüllt sein müssen.

Neben einer Bearbeitungsgebühr wird bei der Buchung meist eine Anzahlung gefordert. Diese darf höchstens 20 Prozent des Reisepreises betragen. Höhere Summen darf der Reiseveranstalter erst 20 Tage vor Abreise verlangen. Die Restzahlung steht dem Reiseveranstalter frühestens 20 Tage vor Reisebeginn und nur gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu.

Angaben im Katalog müssen klar formuliert, vollständig und wahr sein. In der Praxis sind Katalogangaben oft sehr "blumig" und lassen viel Interpretationsspielraum. „15 Minuten zum Strand“ kann zu Fuß oder mit dem Auto bedeuten. Ein „aufstrebender Ferienort“ klingt nach Neubauten und damit verbundenem Baulärm. Lesen Sie die Beschreibungen genau durch, hinterfragen Sie unklare Formulierungen und lassen Sie mündliche Zusagen schriftlich bestätigen.

Informieren Sie sich vorher über den Veranstalter und prüfen Sie, ob dieser eine Insolvenzabsicherung hat, damit Ihre geleisteten Zahlungen im Falle des Konkurses abgesichert sind. Drucken Sie diese Angaben und sämtliche Seiten des Buchungsvorgangs aus bzw. speichern Sie diese. Bewahren Sie alle erhaltenen Buchungsunterlagen bis nach der Reise auf.

Reiseveranstalter und -vermittler müssen bei Pauschalreisen vor Abschluss der Buchung schriftliche Details erteilen (Gesamtpreis, Pass- und Visumerfordernisse, Rücktrittsrechte). Wird der Reisepreis um mehr als 8 % erhöht, kann die Änderung angenommen oder kostenlos vom Vertrag zurückgetreten werden. Wer eine Reise vermittelt, muss eine Insolvenzabsicherung gewähren. Mit einer Gesetzesänderung ab 1.7.2018 wird der Begriff der Pauschalreise auf „Click-Through-Buchungen“ und verbundene Reisen ausgedehnt.

Mag.a Ulrike Weiß, MBA, AK OÖ/Konsumenteninformation
Infos finden Sie unter: ooe.konsumentenschutz.at