Die Pensionen aus der Pensionsversicherung werden grundsätzlich jährlich angepasst. Bei der Ermittlung des Anpassungsfaktors wird die Erhöhung der Verbraucherpreise (Inflationsrate) berücksichtigt.

Den Prozentsatz für die Pensionserhöhung legt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz fest.

Mit 1.1.2023 wurde demnach jede Pension abhängig von ihrer betraglichen Höhe wie folgt erhöht:

  • bis zu einer Pensionshöhe von 5.670 Euro beträgt die Erhöhung 5,8 %;
  • ab einer Pensionshöhe von 5.670,01 Euro beträgt die Erhöhung 328,86 Euro.

Abweichung von der Anpassungsverzögerung bei erstmaliger Pensionserhöhung ab 1. Jänner 2023

Pensionist/innen mit einem Pensionsstichtag im Jahr 2022 erhielten ab 1. Jänner 2023 ihre erstmalige Pensionserhöhung in Form eines gesetzlich gestaffelten Prozentsatzes des Erhöhungsbetrages (Anpassungsverzögerung).

Jedoch erhält jede „Neu-Pensionistin“ und jeder „Neu-Pensionist“ mindestens die halbe Pensionserhöhung (2,9 %).

Dieser gestaffelte Prozentsatz des Erhöhungsbetrages beträgt

 100 %, wenn der Stichtag im Jänner;

  90 %, wenn der Stichtag im Februar;

  80 %, wenn der Stichtag im März;

  70 %, wenn der Stichtag im April;

  60 %, wenn der Stichtag im Mai;

  50 %, wenn der Stichtag von Juni bis Dezember

 des Kalenderjahres liegt, das der Anpassung vorangegangen ist.

Die zeitlich angepasste Valorisierung von Pensionsansprüchen erscheint grundsätzlich sachgerecht. Angesichts anhaltender hoher Inflationsraten könnte aber hier in Zukunft ein Korrekturbedarf bestehen, da einmalige Ausgleichszahlungen nicht nachhaltig sind. Der Gesetzgeber ist hier in seiner sozialen Gestaltungspflicht gefordert, einen dauerhaften Ausgleich zu schaffen.

Update vom 04.04.2023:

Der Nationalrat hat mittlerweile die vorübergehende Aussetzung der oben erwähnten Pensionsaliquotierung für die Kalenderjahre 2024 und 2025 beschlossen. Wer demnach heuer bzw. im kommenden Jahr in Pension geht, wird schon im darauffolgenden Jahr die volle Pensionserhöhung erhalten, unabhängig davon, in welchem Monat der Pensionsantritt erfolgt ist.

Bild: Pixabay