Online-Shopping …

… erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Doch mit der vermehrten Anzahl an versendeten Paketen steigt auch die Anzahl der Beschwerden zu Problemen bei der Zustellung. Hier erhalten Sie einen Überblick über Ihre Rechte, wenn das Paket zu spät oder beschädigt oder gar nicht ankommt:

Wird das bestellte Paket nicht am vereinbarten Tag geliefert, können Sie bei vielen Zustelldiensten auf der Webseite anhand der Sendungsnummer verfolgen, wo es sich gerade befindet. Sie können in diesem Fall natürlich weiterhin auf die Lieferung bestehen. Alternativ dazu haben Sie das Recht dem Verkäufer eine letzte, angemessene Nachfrist zu setzen und danach vom Vertrag zurückzutreten. Wie lange diese Nachfrist sein muss ist zwar nicht genau festgelegt – zwei Wochen sollten aber ausreichend sein. Ist die Lieferung der gleichen Sache für das Unternehmen nicht mehr möglich oder wurde die Bestellung nach einem eindeutig vereinbarten Fixtermin sinnlos (z. B. Lieferung von Eintrittskarten nach dem Konzert), können Sie auch sofort vom Vertrag zurücktreten und bereits bezahltes Geld zurückfordern.

In der Konsumentenberatung wird uns immer wieder berichtet, dass Versandunternehmen ihre Beschwerde ignorieren und an den Paketdienst verweisen. Das ist jedoch in den meisten Fällen gar nicht zulässig: Bis das Paket ordnungsgemäß bei Ihnen abgeliefert wurde, trägt der Verkäufer das Risiko für Verlust oder Beschädigungen der Ware. Er ist Ihr direkter Vertrags- und Ansprechpartner bei Lieferproblemen und gegen ihn richten sich auch Ihre rechtlichen Ansprüche. Das Unternehmen kann also nicht darauf verweisen, dass er die Ware ohnehin in einem einwandfreien Zustand an den Transporteur übergeben habe. Das Paket muss auch wirklich bei Ihnen ankommen. Davon gibt es nur eine – in der Praxis eher seltene – Ausnahme, wenn Sie das Transportunternehmen selbst ausgewählt und beauftragt haben, müssen Sie den Schaden direkt beim Transportunternehmen reklamieren.

Sind Sie bei der Ablieferung nicht zuhause, geben viele Transporteure die Pakete gemäß deren allgemeinen Geschäftsbedingungen gerne bei Nachbarn ab oder stellen sie einfach vor die Haustüre. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, sollten Sie bereits bei der Bestellung gegenüber

dem Transportunternehmen angeben, dass Sie die Ware z. B. nur persönlich entgegennehmen möchten, ob und wer von den Nachbarn als Ersatzempfänger in Frage kommt oder auf welchen Plätzen die Pakete in Ihrer Abwesenheit abgestellt werden dürfen. Wurde das Paket ohne Genehmigung einfach abgestellt und wird beschädigt oder geht verloren, können Sie sich wiederum an den Verkäufer wenden und eine nochmalige Lieferung verlangen.

Bei Bestellung im Fernabsatz (z. B. im Internet, telefonisch oder per E-Mail) haben Sie – von einigen Ausnahmen abgesehen – außerdem ein gesetzliches Rücktrittsrecht, das Sie bis 14 Tage nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen ausüben können. Auch bei der Rücksendung eines Pakets trägt das Versandhandelsunternehmen die Gefahr für Beschädigungen oder Verlust. Da Sie jedoch zumindest die Absendung des Pakets nachweisen müssen, ist es wichtig den Postaufgabebeleg gut aufzubewahren.

Mag.a Ulrike Weiß, MBA
AK OÖ/Konsumenteninformation