Beihilfe
zur wirtschaftlichen oder sozialen Unterstützung
Frau Rosemarie Jachs
0732 656 381-24Allgemeine Voraussetzungen
Mindestens 1-jährige Zugehörigkeit zur OÖ LAK mit Umlagepflicht in den letzten 36 Monaten
Ausnahme: Bei Lehrlingen und bei Personen, welche sich in einem karenzierten Dienstverhältnis befinden und vorher einer landarbeiterkammerumlagepflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind, wird von der Voraussetzung der Umlagepflicht im Sinne dieses Absatzes abgesehen. Die Auszahlung erfolgt in diesem Fall erst nach Wiederaufnahme einer, die Mitgliedschaft zur Landarbeiterkammer begründenden Tätigkeit.
LAK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Dienstnehmereigenschaft und LAK-Mitgliedschaft bei Auszahlung *
Ansuchen anhand des jeweiligen vollständig und korrekt ausgefüllten Antragsformulares
auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch
* Ausnahme bei Unterstützungsbeihilfe
Kriterien
Anwendung der allgemeinen Voraussetzungen (siehe oben)
Höhe kann unter Bedachtnahme auf die finanzielle Leistungsfähigkeit je nach Schwere des Falles bis max. € 2.000.- betragen
Unterstützungsbedarf bei einer wirtschaftlich oder sozial schwierigen Situation insbesondere durch Krankheit, Invalidität, Unfall oder sonstige Lebensumstände
Im Falle von Hochwasserschäden unbedingt auch das „Beiblatt für finanzielle Hilfe bei Hochwasserschäden“ mitausfüllen!
Bei der Beurteilung der Bedürftigkeit ist besonders auf Familien mit mehr als 2 Kindern und geringen Familieneinkommen Bedacht zu nehmen
Ist bei Tod eines Kammermitgliedes auch an hinterbliebene Angehörige möglich, wenn diese dadurch erheblichen finanziellen oder sozialen Belastungen ausgesetzt sind
Vollständige Angabe des Familieneinkommens ist zwingend erforderlich
Entscheidung durch Präsidialausschuss (bei besonderer Dringlichkeit durch den Präsident)
Wichtig! Genaue Begründung und nach Möglichkeit geeignete Nachweise