VERLÄSSLICH, KOMPETENT - DEINE LANDARBEITERKAMMER
Scharitzerstraße 9 | 4020 Linz

Beihilfe

zur wirtschaftlichen oder sozialen Unterstützung

Allgemeine Voraussetzungen

  Mindestens 1-jährige Zugehörigkeit zur OÖ LAK mit Umlagepflicht in den letzten 36 Monaten

  Ausnahme: Bei Lehrlingen und bei Personen, welche sich in einem karenzierten Dienstverhältnis befinden und vorher einer landarbeiterkammerumlagepflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind, wird von der Voraussetzung der Umlagepflicht im Sinne dieses Absatzes abgesehen. Die Auszahlung erfolgt in diesem Fall erst nach Wiederaufnahme einer, die Mitgliedschaft zur Landarbeiterkammer begründenden Tätigkeit.

  LAK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Dienstnehmereigenschaft und LAK-Mitgliedschaft bei Auszahlung *

  Ansuchen anhand des jeweiligen vollständig und korrekt ausgefüllten Antragsformulares

  auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch

* Ausnahme bei Unterstützungsbeihilfe

Kriterien

  Anwendung der allgemeinen Voraussetzungen (siehe oben)

  Höhe kann unter Bedachtnahme auf die finanzielle Leistungsfähigkeit je nach Schwere des Falles bis max. € 2.000.- betragen

  Unterstützungsbedarf bei einer wirtschaftlich oder sozial schwierigen Situation insbesondere durch Krankheit, Invalidität, Unfall oder sonstige Lebensumstände

  Im Falle von Hochwasserschäden unbedingt auch das „Beiblatt für finanzielle Hilfe bei Hochwasserschäden“ mitausfüllen!

  Bei der Beurteilung der Bedürftigkeit ist besonders auf Familien mit mehr als 2 Kindern und geringen Familieneinkommen Bedacht zu nehmen

  Ist bei Tod eines Kammermitgliedes auch an hinterbliebene Angehörige möglich, wenn diese dadurch erheblichen finanziellen  oder sozialen Belastungen ausgesetzt sind

  Vollständige Angabe des Familieneinkommens ist zwingend erforderlich

  Entscheidung durch Präsidialausschuss (bei besonderer Dringlichkeit durch den Präsident)

  Wichtig! Genaue Begründung und nach Möglichkeit geeignete Nachweise

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