VERLÄSSLICH, KOMPETENT - DEINE LANDARBEITERKAMMER
Scharitzerstraße 9 | 4020 Linz

Beihilfe

für Lehrlinge

Allgemeine Voraussetzungen

  Mindestens 1-jährige Zugehörigkeit zur OÖ LAK mit Umlagepflicht in den letzten 36 Monaten

  Ausnahme: Bei Lehrlingen und bei Personen, welche sich in einem karenzierten Dienstverhältnis befinden und vorher einer landarbeiterkammerumlagepflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind, wird von der Voraussetzung der Umlagepflicht im Sinne dieses Absatzes abgesehen. Die Auszahlung erfolgt in diesem Fall erst nach Wiederaufnahme einer, die Mitgliedschaft zur Landarbeiterkammer begründenden Tätigkeit.

  LAK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Dienstnehmereigenschaft und LAK-Mitgliedschaft bei Auszahlung *

  Ansuchen anhand des jeweiligen vollständig und korrekt ausgefüllten Antragsformulares

  auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch

* Ausnahme bei Unterstützungsbeihilfe

Kriterien

  Mitgliedschaft zur OÖ LAK bei Antragstellung sowie DN-Eigenschaft und Mitgliedschaft bei Auszahlung der Beihilfe

  Lehrlinge mit LAK-Zugehörigkeit erhalten nach positivem Abschluss der jeweiligen Berufschulklasse für jedes Lehrjahr einen Zuschuss in Höhe von € 130,-

  Nachweis: Kopie des Abschlusszeugnisses oder Bestätigung des Dienstgebers über den positiven Abschluss der jeweiligen Berufschulklasse

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