VERLÄSSLICH, KOMPETENT - DEINE LANDARBEITERKAMMER
Scharitzerstraße 9 | 4020 Linz

Zuschuss

zum Fahrsicherheitstraining

Allgemeine Voraussetzungen

  Mindestens 1-jährige Zugehörigkeit zur OÖ LAK mit Umlagepflicht in den letzten 36 Monaten

  Ausnahme: Bei Lehrlingen und bei Personen, welche sich in einem karenzierten Dienstverhältnis befinden und vorher einer landarbeiterkammerumlagepflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind, wird von der Voraussetzung der Umlagepflicht im Sinne dieses Absatzes abgesehen. Die Auszahlung erfolgt in diesem Fall erst nach Wiederaufnahme einer, die Mitgliedschaft zur Landarbeiterkammer begründenden Tätigkeit.

  LAK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Dienstnehmereigenschaft und LAK-Mitgliedschaft bei Auszahlung *

  Ansuchen anhand des jeweiligen vollständig und korrekt ausgefüllten Antragsformulares

  auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch

* Ausnahme bei Unterstützungsbeihilfe

Kriterien

Anwendung der allgemeinen Voraussetzungen (siehe oben)

Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings

Gefördert werden nur Trainings für PKW

Vorlage der Urkunde für die Teilnahme bzw. Zahlungsbeleg

Der Zuschuss in Höhe von 100,00 € kann einmalig in Anspruch genommen werden

 

Weitere Beihilfen