VERLÄSSLICH, KOMPETENT - DEINE LANDARBEITERKAMMER
Scharitzerstraße 9 | 4020 Linz

Beihilfe

zur schulischen Ausbildung der Kinder

Allgemeine Voraussetzungen

  Mindestens 1-jährige Zugehörigkeit zur OÖ LAK mit Umlagepflicht in den letzten 36 Monaten

  Ausnahme: Bei Lehrlingen und bei Personen, welche sich in einem karenzierten Dienstverhältnis befinden und vorher einer landarbeiterkammerumlagepflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind, wird von der Voraussetzung der Umlagepflicht im Sinne dieses Absatzes abgesehen. Die Auszahlung erfolgt in diesem Fall erst nach Wiederaufnahme einer, die Mitgliedschaft zur Landarbeiterkammer begründenden Tätigkeit.

  LAK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Dienstnehmereigenschaft und LAK-Mitgliedschaft bei Auszahlung *

  Ansuchen anhand des jeweiligen vollständig und korrekt ausgefüllten Antragsformulares

  auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch

* Ausnahme bei Unterstützungsbeihilfe

Kriterien

  Anwendung der allgemeinen Voraussetzungen (siehe oben)

  Höhe: € 130,- bzw. € 170,- , wenn für den Schulbesuch eine auswärtige Unterbringung erforderlich ist

  für Kinder, die ab dem 10. Schuljahr eine weiterführende Schule besuchen bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres, sofern eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegeben ist.

  der Antrag ist im Laufe des Schuljahres einzubringen (Anfang September bis Ende August)

  erhält der Schüler während des Schulbesuches ein laufendes Einkommen bis max. € 500,- , ist eine Beihilfe von € 130,- möglich

Unterlagen: Vorlage einer Schulbesuchs- bzw. einer Inskriptionsbestätigung, schlüssiger Nachweis über notwendige auswärtige Unterbringung (zeitlicher Zusammenhang)

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