Zuschuss
zum Familienzeitbonus bzw. „Papamonat“
Frau Rosemarie Jachs
0732 656 381-24Allgemeine Voraussetzungen
Mindestens 1-jährige Zugehörigkeit zur OÖ LAK mit Umlagepflicht in den letzten 36 Monaten
Ausnahme: Bei Lehrlingen und bei Personen, welche sich in einem karenzierten Dienstverhältnis befinden und vorher einer landarbeiterkammerumlagepflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind, wird von der Voraussetzung der Umlagepflicht im Sinne dieses Absatzes abgesehen. Die Auszahlung erfolgt in diesem Fall erst nach Wiederaufnahme einer, die Mitgliedschaft zur Landarbeiterkammer begründenden Tätigkeit.
LAK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Dienstnehmereigenschaft und LAK-Mitgliedschaft bei Auszahlung *
Ansuchen anhand des jeweiligen vollständig und korrekt ausgefüllten Antragsformulares
auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch
* Ausnahme bei Unterstützungsbeihilfe
Anwendung der allgemeinen Voraussetzungen (siehe oben)
Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Wiederaufnahme der die Mitgliedschaft zur OÖ LAK begründenden Beschäftigung
Höhe: € 330,00
Vorlage der Mitteilung des zuständigen Krankenversicherungsträgers über die Zuerkennung des Leistungsanspruches oder eine Bestätigung einer mit dem Dienstgeber getroffenen Karenzierungsvereinbarung für die Dauer von 28 bis 31 Tagen innerhalb von 90 Tagen ab Geburt seines Kindes. In diesem Fall ist dem Antrag die Geburtsurkunde des Kindes beizulegen.