VERLÄSSLICH, KOMPETENT - DEINE LANDARBEITERKAMMER
Scharitzerstraße 9 | 4020 Linz

Zuschuss

zum Familienzeitbonus bzw. „Papamonat“

Allgemeine Voraussetzungen

  Mindestens 1-jährige Zugehörigkeit zur OÖ LAK mit Umlagepflicht in den letzten 36 Monaten

  Ausnahme: Bei Lehrlingen und bei Personen, welche sich in einem karenzierten Dienstverhältnis befinden und vorher einer landarbeiterkammerumlagepflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind, wird von der Voraussetzung der Umlagepflicht im Sinne dieses Absatzes abgesehen. Die Auszahlung erfolgt in diesem Fall erst nach Wiederaufnahme einer, die Mitgliedschaft zur Landarbeiterkammer begründenden Tätigkeit.

  LAK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Dienstnehmereigenschaft und LAK-Mitgliedschaft bei Auszahlung *

  Ansuchen anhand des jeweiligen vollständig und korrekt ausgefüllten Antragsformulares

  auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch

* Ausnahme bei Unterstützungsbeihilfe

  Anwendung der allgemeinen Voraussetzungen (siehe oben)

  Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Wiederaufnahme der die Mitgliedschaft zur OÖ LAK begründenden Beschäftigung

  Höhe: € 330,00

  Vorlage der Mitteilung des zuständigen Krankenversicherungsträgers über die Zuerkennung des Leistungsanspruches oder eine Bestätigung einer mit dem Dienstgeber getroffenen Karenzierungsvereinbarung für die Dauer von 28 bis 31 Tagen innerhalb von 90 Tagen ab Geburt seines Kindes. In diesem Fall ist dem Antrag die Geburtsurkunde des Kindes beizulegen.