DIE KV-VERHANDLUNGEN BRACHTEN FOLGENDE ERGEBNISSE:

 

KV für die ständigen Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Gutsbetrieben OÖ

  • Die KV-Bruttolöhne werden in allen Kategorien ab 1.3.2025 um 3,2 % erhöht. Alle Beträge werden auf den nächsten vollen Euro gerundet.
  • Bestehende KV-Überzahlungen bleiben in ihrer Höhe aufrecht.
  • Die Lehrlingseinkommen werden um 3,2 % erhöht, mit einer Aufrundung auf volle 5,00 € oder 10,00 €.
  • Die Diäten werden ab 1.3.2025 an die Werte im Einkommensteuergesetz (§ 26 EStG) angepasst. Somit beträgt der Tageshöchstsatz 30,00 € pro Tag und für die Nächtigung 17,00 €.
  • Für Krankenstände während ZA-Konsums gilt: Krankenstände, welche länger als 3 Kalendertage andauern, werden nicht mehr als ZA-Verbrauch gewertet.
  • Geltungsbeginn: 1.3.2025
  • Laufzeit: 12 Monate

KV für Angestellte der RWA AG  zugeordneten Mischfutterwerke

  • Die Mindestgehälter werden um 3,5 % erhöht, max. um 110,00 €.
  • Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer wertmäßigen Höhe aufrecht.
  • Die Lehrlingseinkommen werden um 3,5 % erhöht.
  • Die Biennien werden um 3,5 % erhöht.
  • Bei den Diäten werden die aktuellen Regelungen des Einkommensteuergesetzes nachvollzogen.
  • Geltungstermin: 1.1.2025
  • Laufzeit: 12 Monate

KV für ArbeiterInnen der RWA AG  zugeordneten Mischfutterwerke

  • Die Mindestlöhne werden um 3,5 % erhöht, max. um 110,00 €.
  • Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer wertmäßigen Höhe aufrecht.
  • Die Lehrlingseinkommen werden um 3,5 % erhöht.
  • Die Biennien werden um 3,5 % erhöht.
  • Bei den Diäten werden die aktuellen Regelungen des Einkommensteuergesetzes nachvollzogen.
  • Geltungstermin: 1.1.2025
  • Laufzeit: 12 Monate

KV für nicht ständige beschäftigte ArbeiterInnen der Saatbau Linz eGen

  • Die KV-Mindestlöhne werden ab 1.1.2025 um 3,5 % (mind. jedoch um 82,40 €, max. 437,80 €) erhöht.
  • Die Zulage nach § 9 des Kollektivvertrages erhöht sich um 3,5 % und beträgt somit 2,74 €.
  • Geltungsbeginn: 1.1.2025
  • Laufzeit: 12 Monate

KV für die Privatforste

Löhne steigen um 3,6 %

Das Ergebnis im Detail:

  • Erhöhung der Löhne und des Lehrlingseinkommens der Anlage 1 und 2, sowie der mortormanuellen Schlägerung um 3,6 %
  • Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschale um 3,5 %
  • Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 2.182,82 €
  • Lehrlingseinkommen im 1. Lehrjahr beträgt 1.465,27 €
  • Kilometergeld, Tagesdiäten und Nächtigungsgeld wurden auf die gesetzlichen Steuerfreigrenzen angehoben
  • Geltungstermin: 1. Jänner 2025
  • Laufzeit: 12 Monate

KV für die Angestellten des Landesverbandes für Leistungsprüfung und Qualitätssicherung in OÖ

  • Die Gehälter im Gehaltsschema mit den Verwendungsgruppen c und d ausgewiesenen monatlichen Gehälter werden um 210,00 € ab 1.1.2025 erhöht und anschließend um 3,5 %, mindestens jedoch um 82,40 €. Alle Bezüge der Angestellten werden in Anlehnung an die Gehaltssätze der Vertragsbediensteten des Landes OÖ. ab 1.1.2025 um 3,5 %, mindestens jedoch um 82,40 € erhöht, jedoch maximal um 437,80 €.
  • Die Zulagen gem. § 29 werden um 3,5 % erhöht. Weiters werden die Schmutzzulage gem. § 31 und die Ausbildungszulage gem. § 29 um 3,5 % erhöht.
  • Arbeitskleidung: Der Kostenersatz gem. § 32 wird auf 150,00 € (bisher 100,00 €) erhöht.
  • Das Kilometergeld und die Diäten werden ab 1.1.2025 angepasst an die Werte im Einkommensteuergesetz. Somit beträgt das amtliche Kilometergeld 0,50 € pro Kilometer.
  • Geltungsbeginn: 1.1.2025
  • Laufzeit: 12 Monate

KV für ArbeiterInnen des Landesverbandes für Leistungsprüfung und Qualitätssicherung in OÖ 

  • Der Stundenlohn wird ab 1.6.2025 auf 18,16 € erhöht (bisher 17,54 €), ausgehend von einer Lohnerhöhung mit 3,5 %. 
  • Ebenso werden die Zulagen für alle Zusatztätigkeiten gem. § 26 ab 1.6.2025 mit 3,5 % erhöht und kaufmännisch von der dritten auf die zweite Kommastelle gerundet. 
  • Die Entschädigung für Schulungen/Besprechungen werden ab 1.6.2025 wie folgt erhöht: 
    • Entschädigung für halben Tag 70,00 € (bisher 60,00 €) 
    • Entschädigung für ganzen Tag 140,00 € (bisher 120,00 €) 
  • Der Kostenersatz gem. § 20 für Arbeitsschuhe und Gehörschutz beträgt max. 150,00 € innerhalb von zwei Jahren. 
  • Das Kilometergeld für Dienstreisen gem. Abs. 2 wird auf 0,50 € erhöht. 
  • Der Tagsatz für Dienstreisen bei internen Schulungen erhöht sich auf 30,00 €. 

KV für Angestellte des Maschinenring OÖ

  • Die KV-Ansätze zur Gehaltsordnung 2024 werden ab 1.1.2025 in allen Kategorien um 3,4 % erhöht.
  • Die IST-Gehälter werden ab 1.1.2025 in allen Kategorien um 3,2 % erhöht.
  • Die Centbeträge werden auf volle Euro aufgerundet.
  • Die Lehrlingseinkommen werden um 4,0 % erhöht, mit Aufrundung auf 5 € oder 10 €.
  • Das Kilometergeld und die Diäten werden ab 1.1.2025 angepasst an die Werte im Einkommensteuergesetz. Somit beträgt das amtliche Kilometergeld 0,50 € pro Kilometer.
  • Geltungsbeginn: 1.1.2025
  • Laufzeit: 12 Monate

KV für ArbeiterInnen des Maschinenring OÖ

  • Die KV-Lohnsätze werden ab 1.4.2025 um 3,4 % erhöht, in Anrechnung auf bisherige KV-Überzahlungen.
  • Die IST-Löhne werden in allen Kategorien um 3,2 % erhöht.
  • Alle Stundensätze werden von der dritten Kommastelle auf die zweite Kommastelle aufgerundet.
  • Die Einkommen für Lehrlinge werden entsprechend dem KV für Landschaftsgärtner angepasst.
  • Das Kilometergeld und die Diäten werden ab 1.4.2025 angepasst an die Werte im Einkommensteuergesetz. Somit beträgt das amtliche Kilometergeld 0,50 € pro Kilometer.
  • Für PflichtpraktikantInnen beträgt das monatliche Entgelt 1.044,00 €.
  • Geltungsbeginn: 1.4.2025
  • Laufzeit: 12 Monate

KV für Angestellte der ÖBf AG

  •  Erhöhung aller Gehälter (KV und IST) um 3,6 %.
  • Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht.
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen zwischen 6,3 % und 31,7 %.
  • Erhöhung der Entschädigungen für PraktikantInnen, Ferialangestellte und sonstige Aushilfskräfte um 3,6 %.
  • Das erhöhte Urlaubsausmaß von 6 Wochen gebührt spätestens ab Vollendung des 40. Lebensjahres.
  • Geltungstermin: 1.1.2025
  • Laufzeit: 12 Monate

KV für ArbeiterInnen der ÖBf AG

  • Erhöhung der KV-Löhne und IST-Löhne um 3,6 %.
  • Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht.
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen zwischen 6,3 % und 31,7 %.
  • Erhöhung der Entschädigungen für PraktikantInnen, FerialarbeiterInnen und sonstige Aushilfskräfte um 3,6 %.
  • Das erhöhte Urlaubsausmaß von 6 Wochen gebührt spätestens ab Vollendung des 40. Lebensjahres.
  • Geltungstermin: 1.1.2025
  • Laufzeit: 12 Monate

KV für ArbeitnehmerInnen in den OÖ. Gartenbaubetrieben

  • Die KV-Lohnansätze werden ab 1.3.2025 um 3,2 % erhöht.
  • Bestehende Überzahlungen können nicht verringert werden.
  • Das Lehrlingseinkommen wird um 3,9 % erhöht, mit Rundung auf volle 5,00 €.
  • Pflichtpraktikanten Mindesteinkommen:
    • Nach dem 1. u. 2. Fachschuljahr (kurzes Pflichtpraktikum): in Höhe des 1. Lehrjahres.
    • Nach dem 2. Fachschuljahr (langes Pflichtpraktikum): in Höhe des 2. Lehrjahres.
  • Der Auslagenersatz wird aufgrund der Bestimmungen des § 26 EStG wie folgt angepasst:
    • Dauert eine Dienstreise länger als 3 Std., so kann für jede angefangene Std. ein Zwölftel des Tageshöchstsatzes von dzt. 30,00 € verrechnet werden.
    • Für eine erforderliche Nächtigung gebührt ein Betrag von 17,00 €.
    • Das amtliche Kilometergeld beträgt 0,50 €.
  • Geltungstermin: 1.3.2025
  • Laufzeit: 12 Monate

KV für die Angestellten der Saatbau Linz eGen

  • Die KV-Monatsgehälter der Kategorien 1-6 werden ab 1.1.2025 um 3,5 %  (mind. 82,40 €, max. 437,80 €) erhöht.
  • Die IST-Gehälter werden in gleicher Weise erhöht, also um 3,5 % ab 1.1.2025.
  • Die Zulagen nach § 14 des Kollektivvertrages in der geltenden Fassung, werden um 3,5 %, ab 1.1.2025 erhöht. Somit beträgt die Schichtzulage 2,74 €.
  • Die KV-Einkommen der Lehrlinge werden um 82,40 € erhöht.
  • Geltungsbeginn: 1.1.2025
  • Laufzeit: 12 Monate

KV für nicht ständige beschäftigte ArbeiterInnen der Saatbau Linz eGen

  • Die KV-Mindestlöhne werden ab 1.1.2025 um 3,5 % (mind. jedoch um 82,40 €, max. 437,80 €) erhöht.
  • Die Zulage nach § 9 des Kollektivvertrages erhöht sich um 3,5 % und beträgt somit 2,74 €.
  • Geltungsbeginn: 1.1.2025
  • Laufzeit: 12 Monate

KV für die Angestellten der Lagerhausgen. in OÖ

  • Die KV-Gehälter werden um 3,00 % erhöht und auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
  • Die Lehrlingseinkommen betragen:
    • Lehrjahr: 1.001,00 €
    • Lehrjahr: 1.171,00 €
    • Lehrjahr: 1.481,00 €
  • Anschlusslehre: 1.541,00 €
  • Die garantierten Mindestentgelte für Provisionsvertreter werden um 3,00 % erhöht und auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
  • Die bestehenden Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht.
  • In § 8 wird ein neuer Absatz 8 eingefügt: „Alle am 2.1.2025 im Personalstand befindlichen MitarbeiterInnen erhalten einmalig für 2025 einen Urlaubstag. MitarbeiterInnen die 2025 aus der Karenz zurückkehren, erhalten ebenfalls einen Urlaubstag.“
  • Geltungsbeginn: 1.1.2025
  • Laufzeit: 12 Monate

KV für die ArbeiterInnen der Lagerhausgen. in OÖ

  • Die KV-Löhne werden um 3,00 % erhöht und auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
  • Die Lehrlingseinkommen betragen:
    • Lehrjahr: 1.001,00 €
    • Lehrjahr: 1.171,00 €
    • Lehrjahr: 1.481,00 €
  • Anschlusslehre: 1.541,00 €
  • Die bestehenden Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht.
  • In § 7 wird ein neuer Absatz 9 eingefügt: „Alle am 2.1.2025 im Personalstand befindlichen MitarbeiterInnen erhalten einmalig für 2025 einen Urlaubstag. MitarbeiterInnen die 2025 aus der Karenz zurückkehren, erhalten ebenfalls einen Urlaubstag.“
  • Geltungsbeginn: 1.1.2025
  • Laufzeit: 12 Monate

KV für die Werkstätten-ArbeiterInnen der Lagerhausgen. in OÖ

  • Die KV-Löhne und Lehrlingseinkommen werden gemäß dem Kollektivvertrags-
  • abschluss für das metallverarbeitende Gewerbe erhöht und gerundet.
  • Die bestehenden Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe erhalten.
  • Geltungsbeginn: 1.1.2025
  • Laufzeit: 12 Monate