ADR-Gefahrgut

Auswirkungen von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung auf die Beförderung gefährlicher Güter

 

Mit Schreiben vom 23. März 2020 des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig. Diese Bescheinigungen werden für weitere fünf Jahre erneuert, wenn der Fahrzeuglenker vor dem 1. Dezember 2020 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung sowie einer anschließenden Prüfung absolviert und positiv bestanden hat. Die Geltungsdauer beginnt mit dem Zeitpunkt des ursprünglichen Ablaufs der zu erneuernden Bescheinigung.

 

C95 -Fahrerqualifizierungsnachweis

Verlängerung der in der Richtlinie 2003/59/EG vorgesehenen Fristen

 

Mit Schreiben des Landes OÖ vom 8.6.2020 werden die Fristen für den Abschluss von Weiterbildungen durch Inhaber eines Befähigungsnachweises bzw. der Vermerk C95 auf dem Führerschein, die zwischen dem 1.2.2020 und dem 31.8.2020 abgelaufen wären bzw. ablaufen würden, jeweils um sieben Monate verlängert. Der Befähigungsausweis bzw. der Vermerk wird um sieben Monate verlängert ab dem jeweiligen angegebenen Ablaufdatum.