Wien (OTS) - Arbeiten im Wald sind nicht nur körperlich eine Herausforderung, sondern auch mit hohen Gefahren verbunden. Unfälle haben neben schweren Verletzungen leider auch nicht selten den Tod zur Folge. In den Medien wird über diese tragischen Ereignisse oftmals berichtet und viele Institutionen fordern strengere Regelungen für Forstarbeiter*innen. Auch die Landarbeiterkammern als Interessenvertretungen sprechen sich für bestmögliche Aus- und Weiterbildungen sowie Sicherheitsstandards, um Unfallgefahren so gering wie möglich zu halten, aus.

Die Berichterstattung in den Medien differenziert jedoch nicht hinsichtlich der verunglückten Personen. Je nachdem wer im Wald tätig ist, gelten nämlich unterschiedliche Sicherheitsvorschriften. Im Grunde lassen sich hierbei drei Erwerbsarten bei der Bewirtschaftung im Bereich Forst unterscheiden: Einsatz von Forstarbeitnehmer*innen durch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Schlägerungsunternehmen oder Selbständige mit ihren eigenen Forstflächen. Nach Rücksprache mit anderen Institutionen schätzen die Landarbeiterkammern, dass fast 80% der Waldunfälle auf den gewerblichen und den selbständigen Bereich entfallen und nur ca. 20% der Unfälle unselbständig Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft betreffen.

Den höchsten Standard mit den strengsten Schutzvorschriften weist nämlich der Sektor der land- und forstwirtschaftlichen Forstbetriebe mit deren Forstarbeiter*innen auf. Für diese gelten das Landarbeitsgesetz 2021 (LAG) mit der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsmittelverordnung (LF AM VO). Diese Rechtsquellen enthalten eigene Regelungen für Arbeiten im Forst. So dürfen zum Beispiel Motorsägen nur von körperlich und geistig geeigneten Personen bedient werden, die die Grundsätze der Motorsägenarbeitstechnik beherrschen müssen. Außerdem muss sich eine weitere Person in Rufweite aufhalten (sog. Einzelschlägerungsverbot), um die Rettungskette einzuleiten. „Diese Maßnahmen haben dazu geführt, dass seit den neunziger Jahren die Forstunfälle im Bereich der Arbeitnehmer*innen der Land- und Forstbetriebe kontinuierlich zurückgehen – wobei natürlich jeder Unfall einer zu viel ist!“, so ÖLAKT-Vorsitzender Präsident Ing. Andreas Freistetter.

Großen Anteil an einer sicheren Arbeitsweise hat die qualitative Lehrausbildung zum/zur Forstfacharbeiter*in. Die österreichischen Forstbetriebe bilden ihre Arbeitnehmer*innen praxisrelevant aus und wissen ob der Gefahren im Wald. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe stellen den bei ihnen beschäftigten Forstarbeiter*innen hochwertige Schutzausrüstungen zur Verfügung und sorgen damit für eine deutliche Erhöhung der Sicherheit bei Forstarbeiten. „Die Sicherheit unserer Mitarbeiter ist uns sehr wichtig. Sicherheit beginnt bei der Ausbildung und braucht persönliche Schutzausrüstung, aber auch gutes Werkzeug und nicht zuletzt ein gutes Arbeitsklima. Wir investieren gerne in die Ausbildung und Sicherheit unserer Fachkräfte“ betont Felix Montecuccoli, Präsident der Land&Forst Betriebe in Österreich.

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Österreichischer Landarbeiterkammertag
Generalsekretär Dr. Fabian Schaup
Tel.: 01/ 512 23 31
Mail: oelakt@landarbeiterkammer.at

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