Aus dem bereits bestehenden Familienlastenausgleichsfonds wurde seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend ein Corona-Familienhärteausgleichsfonds in Höhe von 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Seit 15. April 2020 kann eine Unterstützung aus diesem Fonds beantragt werden. Es handelt sich hierbei um eine einmalige Zahlung an Familien für einen Zeitraum von maximal drei Monaten. Die Höhe dieser Unterstützung ist vom vorherigen Familieneinkommen abhängig und beträgt pro Familie maximal 1.200 € pro Monat.

 

Voraussetzung für den Erhalt der Einmalzahlung:

  • Mindestens ein Elternteil hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder
  • mindestens ein Elternteil war wegen Corona in Kurzarbeit oder
  • ein Elternteil ist selbstständig und es besteht ein Anspruch aus dem Härtefallfonds.

 

Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Weiters setzt das Ministerium grundsätzlich voraus, dass sich der betroffene Elternteil bis zum 28. Februar 2020 in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis befunden hat. Darüber hinaus darf das aktuelle Nettoeinkommen der Familie eine bestimmte Einkommensgrenze - gestaffelt nach Haushaltsgröße - nicht überschreiten.

Die Einkommensgrenzen (Beträge netto) sind wie folgt:

  • Einelternhaushalt + 1 Kind 1.600 €
  • Einelternhaushalt + 2 Kinder 2.000 €
  • Einelternhaushalt + mehr Kinder 2.800 €
  • Paar + 1 Kind 2.400 €
  • Paar + 2 Kinder 2.800 €
  • Paar + mehr Kinder 3.600 €

 

Die Zuwendung wird nur gewährt, sofern der Gesamtbetrag der Unterstützung 50 € übersteigt. Das vorherige Einkommen darf jedoch durch die Unterstützungsleistung nicht überschritten werden.

 

Nähere Informationen (insbesondere zur Antragstellung) finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend unter folgendem Link:

https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html

 

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