Für viele Menschen ist die Arbeit in den Sommermonaten eine schweißtreibende Angelegenheit. ArbeitnehmerInnen, die an heißen Tagen im Freien genauso wie bei Schlechtwetter ihrer Arbeit nachgehen müssen, sind dabei großer Belastung durch Hitze, UV-Strahlen und Ozon ausgesetzt. Wir haben die fünf wichtigsten Fragen zu diesem Thema aus arbeitsrechtlicher Sicht beantwortet:

 

Welche Gefahren drohen bei Arbeiten unter großer Hitze und intensiver Sonneneinstrahlung?

  • Erhöhtes Unfallrisiko, Fehleranfälligkeit
  • Hitzschlag (Hautrötung, schnelle Atmung, beschleunigter Herzschlag, Bewusstseinstrübung), Koma (Achtung: Lebensgefahr)
  • Hitzekollaps (Blutdruckabfall, Schwächegefühl, Schwindel, Übelkeit und Ohnmacht)
  • Sonnenstich (Übelkeit, Schwindel, heftige Kopfschmerzen)
  • Sonnenbrand (Risiko der Hautkrebsentstehung)
  • sinkende Arbeitsleistung und Arbeitsqualität (30-70 % bei sommerlicher Hitzeperiode)

 

Gibt es „hitzefrei“?

  • Es sind keine Temperaturgrenzen gesetzlich festgelegt -> kein Anspruch auf „hitzefrei“ bei bestimmten Temperaturen.
  • ABER: Die/Der ArbeitgeberIn ist gesetzlich verpflichtet Maßnahmen zu setzen, um Hitzebelastungen so gering wie möglich zu halten (Fürsorgepflicht). Dabei haben kollektive Maßnahmen (zB Sonnensegel) Vorrang vor individuellen (zB Sonnencreme).

 

Welche Maßnahmen kommen in Frage?

  • Bereitstellung alkoholfreier Getränke
  • Abschattung des Arbeitsplatzes zB durch Sonnenschirme/-segel
  • Schutzkleidung, zB Sonnenhüte, Nackenschutz, Kühlwesten, UV-sichere Kleidung, Brillen
  • Sonnenschutzmittel
  • gekühlte Mannschaftscontainer/Aufenthaltsräume
  • Kühlbox/Kühlschrank für Getränke und Speisen
  • organisatorische Maßnahmen (Arbeitsbeginn vorverlegen, Mittagshitze meiden)
  • Unterweisung der Arbeitnehmer in Erste-Hilfe-Leistungen, speziell bei Hitzekollaps, Sonnenstich, Hitzschlag
  • Innenbereich: Kleidungsvorschriften lockern (leichtes Schuhwerk, sommerliche Kleidung), Bereitstellung von Ventilatoren (Zugluft vermeiden), Lüften am Morgen und Abend (Nachtabkühlung), Abschattung durch Außenjalousien

 

Was gilt für Arbeiten im Innenbereich?

  • Die/Der ArbeitgeberIn hat dafür zu sorgen, dass möglichst folgende Lufttemperaturen eingehalten werden:
  • geringe körperliche Belastung (Sitzen, Büroarbeit): mind. 19 °C und max. 25°C
  • normale körperliche Belastung (Stehen): mind. 18 °C und max. 24 °C
  • hohe körperliche Belastung (handwerkliche Tätigkeiten): mind. 12 °C
  • Ausnahmen sind möglich, wenn die Art der Nutzung des Raumes obige Werte nicht zulässt (zB Glashaus, Kühllager)
  • Ein grundsätzliches Recht auf eine Klimaanlage besteht nicht

 

Was tun bei Hitze-Notfällen – Erste Hilfe Maßnahmen?

  • Rettungskette in Gang setzen = ErsthelferIn (inkl. Notruf absetzen) – Rettungsdienst – Krankenhaus (im Zweifel IMMER die Rettung verständigen!)
  • ArbeitnehmerInnen nicht unbeaufsichtigt lassen
  • Flachlagerung in einem kühlen Raum, Beine hochlagern
  • Flüssigkeitszufuhr
  • wassergetränkte, kühle Tücher in den Nacken und auf Hautflächen legen

 

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