Block- und Kontinuierliche Variante

Seit dem Jahr 2000 gibt die aus öffentlichen Mitteln geförderte Altersteilzeit, die in zwei Varianten – kontinuierlich oder geblockt – in Anspruch genommen werden kann. Da die geblockte Variante in ihrem Wesen einer vorzeitigen Alterspension entspricht, wird sie nicht weiter aus Mitteln der Versichertengemeinschaft finanziert und deren Förderung ab 1. Jänner 2024 schrittweise bis 2029 eingestellt.

Die Altersteilzeit wurde ursprünglich eingeführt, um einen gleitenden Übergang in die Pension zu ermöglichen. Sie kann fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter angetreten und über einen Zeitraum von fünf Jahren in Anspruch genommen werden. Die ArbeitnehmerInnen, die ihre Arbeitszeit zwischen 40 % und 60 % reduzieren können, bekommen 50 % des Entgeltverlustes abgegolten. Im Gegenzug erhalten die ArbeitgeberInnen vom AMS das Altersteilzeitgeld.

Von 2024 bis 2027 wird der abzugeltende Anteil von derzeit 50 % auf 20 % sinken (pro Jahr um 7,5 Prozentpunkte) und danach pro Jahr um 10 Prozentpunkte. Für Altersteilzeitvereinbarungen ab 2029 gebührt somit kein Altersteilzeitgeld mehr. Ermöglicht wird auch eine flexiblere Gestaltung des Arbeitszeitausmaßes über den Zeitraum der Altersteilzeit hinweg. Die Arbeitszeit muss mindestens 20 % und darf höchstens 80 % der vorherigen Normalarbeitszeit betragen. Mit dieser Änderung sollen Schwankungen innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von sechs Monaten erlaubt werden, sofern diese insgesamt über die Gesamtlaufzeit hinweg ausgeglichen werden.

Quelle: parlament.gv.at
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