Aufgrund der Änderung des Zugangsalters für die Altersteilzeit im bereits beschlossenen Budgetbegleitgesetz kommt es zu einer zweistufigen Anhebung des Zugangsalters für die Altersteilzeit. Deshalb kann sich für bis 1960 geborene Männer und bis 1964 geborene Frauen die Überlegung, noch heuer in Altersteilzeit zu gehen, auszahlen.
Gilt im heurigen Jahr noch, dass die Altersteilzeit frühestens sieben Jahre vor dem Antrittsalter für die Alterspension („Regelpensionsalter“) möglich ist, so geht es ab 1.1.2019 frühestens sechs Jahre und ab 1.1.2020 frühestens fünf Jahre vor dieser Altersgrenze. Für Männer bedeutet dies, dass sie heuer noch mit 58 Jahren in Altersteilzeit gehen können. Komplizierter ist dies bei den Frauen. Hier ist zu beachten, dass aufgrund von Übergangsbestimmungen für das Regelpensionsalter (siehe Tabelle unten) das Zugangsalter für die Altersteilzeit stufenweise an die Männer angepasst wird.
Eine Altersteilzeitvereinbarung kann maximal für fünf Jahre abgeschlossen werden. Insbesondere für Frauen sollte daher wie bisher auch noch im Jahr 2019 geprüft werden, ob mit Ablauf der Altersteizeit eine vorzeitige Alterspension möglich ist, um so eine Versorgungslücke zu vermeiden.
Altersteilzeit – noch heuer beantragen?
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