VERLÄSSLICH, KOMPETENT - DEINE LANDARBEITERKAMMER
Scharitzerstraße 9 | 4020 Linz

Beihilfe

zur beruflichen Aus- und Weiterbildung

Allgemeine Voraussetzungen

  Mindestens 1-jährige Zugehörigkeit zur OÖ LAK mit Umlagepflicht in den letzten 36 Monaten

  Ausnahme: Bei Lehrlingen und bei Personen, welche sich in einem karenzierten Dienstverhältnis befinden und vorher einer landarbeiterkammerumlagepflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind, wird von der Voraussetzung der Umlagepflicht im Sinne dieses Absatzes abgesehen. Die Auszahlung erfolgt in diesem Fall erst nach Wiederaufnahme einer, die Mitgliedschaft zur Landarbeiterkammer begründenden Tätigkeit.

  LAK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Dienstnehmereigenschaft und LAK-Mitgliedschaft bei Auszahlung *

  Ansuchen anhand des jeweiligen vollständig und korrekt ausgefüllten Antragsformulares

  auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch

* Ausnahme bei Unterstützungsbeihilfe

Kriterien

  Anwendung der allgemeinen Voraussetzungen (siehe oben)

  Förderung und Unterstützung der beruflichen Weiterbildung (Kurskosten, Lehrmittel, Fahrtkosten)

  mögliche Zuschüsse von anderen Stellen werden voll angerechnet, auch wenn darauf verzichtet wird (zB. Oö. Bildungskonto)

  Selbstbehalt: € 100,-

  Höhe: 50% der verbleibenden Aufwendungen

  max. Förder-Obergrenze pro Jahr : € 700.-

  Nachweise: Teilnahmebestätigung, Zeugnis, Zahlungsbestätigung, Fahrtkostenaufzeichnung

  anerkannter Km-Satz für Fahrten mit privatem PKW:  € 0,16

  Antragstellung muss innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Bildungsmaßnahme erfolgen

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