DIE KV-VERHANDLUNGEN BRACHTEN FOLGENDE ERGEBNISSE:
KV für Gutsangestellte in OÖ
- Die Gehälter werden mit 1.5.2025 um 3 % erhöht und kaufmännisch auf die 2. Centstelle gerundet.
- Die Lehrlingseinkommen und die Praktikantenentschädigungen werden mit 1.5.2025 um 3 % erhöht und kaufmännisch auf die 2. Centstelle gerundet.
- Das Wohnungsentgelt für die Kategorien I-III/1 u. 2 wird auf 124,61 € und für die Kategorien III/3, IV-VI auf 150,97 erhöht.
- Das Tagesgeld für die Kategorien I-III wird auf 44,06 €, für die Kategorien IV bis V auf 50,11 € und für die Kategorie VI auf 57,65 € erhöht.
- Das Übernachtungsgeld wird für die Kategorien I-III auf 25,06 €, für die Kategorien IV-V und VI auf 30,87 € erhöht.
- Das Fahrradgeld wird auf 45,31 € erhöht.
- Das Hundegeld wird auf 67,35 € erhöht.
- Geltungsbeginn: 1.5.2025
KV für ArbeitnehmerInnen der Mahl- und Mischgenossenschaften in OÖ
- Die KV-Lohnsätze werden um 3,9 % erhöht.
- Die IST-Löhne werden um 3,2 % erhöht, wobei die erste Kommastelle aufgerundet wird, jedoch mind. auf den KV-Lohnansatz.
- Der Monatslohn beträgt für die Berufskategorie MischmeisterIn 2.788,00 € und für die Berufskategorie MischmeisterIn während 2-jähriger Anlernzeit 2.588,00 €.
- Geltungstermin: 1.6.2025
- Laufzeit: 12 Monate
KV für die ständigen Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Gutsbetrieben OÖ (GutsarbeiterInnen)
- Die KV-Bruttolöhne werden in allen Kategorien ab 1.3.2025 um 3,2 % erhöht. Alle Beträge werden auf den nächsten vollen Euro gerundet.
- Bestehende KV-Überzahlungen bleiben in ihrer Höhe aufrecht.
- Die Lehrlingseinkommen werden um 3,2 % erhöht, mit einer Aufrundung auf volle 5,00 € oder 10,00 €.
- Die Diäten werden ab 1.3.2025 an die Werte im Einkommensteuergesetz (§ 26 EStG) angepasst. Somit beträgt der Tageshöchstsatz 30,00 € pro Tag und für die Nächtigung 17,00 €.
- Für Krankenstände während ZA-Konsums gilt: Krankenstände, welche länger als 3 Kalendertage andauern, werden nicht mehr als ZA-Verbrauch gewertet.
- Geltungsbeginn: 1.3.2025
- Laufzeit: 12 Monate
KV für Angestellte der RWA AG zugeordneten Mischfutterwerke
- Die Mindestgehälter werden um 3,5 % erhöht, max. um 110,00 €.
- Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer wertmäßigen Höhe aufrecht.
- Die Lehrlingseinkommen werden um 3,5 % erhöht.
- Die Biennien werden um 3,5 % erhöht.
- Bei den Diäten werden die aktuellen Regelungen des Einkommensteuergesetzes nachvollzogen.
- Geltungstermin: 1.1.2025
- Laufzeit: 12 Monate
KV für ArbeiterInnen der RWA AG zugeordneten Mischfutterwerke
- Die Mindestlöhne werden um 3,5 % erhöht, max. um 110,00 €.
- Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer wertmäßigen Höhe aufrecht.
- Die Lehrlingseinkommen werden um 3,5 % erhöht.
- Die Biennien werden um 3,5 % erhöht.
- Bei den Diäten werden die aktuellen Regelungen des Einkommensteuergesetzes nachvollzogen.
- Geltungstermin: 1.1.2025
- Laufzeit: 12 Monate
KV für nicht ständige beschäftigte ArbeiterInnen der Saatbau Linz eGen
- Die KV-Mindestlöhne werden ab 1.1.2025 um 3,5 % (mind. jedoch um 82,40 €, max. 437,80 €) erhöht.
- Die Zulage nach § 9 des Kollektivvertrages erhöht sich um 3,5 % und beträgt somit 2,74 €.
- Geltungsbeginn: 1.1.2025
- Laufzeit: 12 Monate
KV für die Privatforste
Löhne steigen um 3,6 %
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der Löhne und des Lehrlingseinkommens der Anlage 1 und 2, sowie der mortormanuellen Schlägerung um 3,6 %
- Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschale um 3,5 %
- Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 2.182,82 €
- Lehrlingseinkommen im 1. Lehrjahr beträgt 1.465,27 €
- Kilometergeld, Tagesdiäten und Nächtigungsgeld wurden auf die gesetzlichen Steuerfreigrenzen angehoben
- Geltungstermin: 1. Jänner 2025
- Laufzeit: 12 Monate
KV für die Angestellten des Landesverbandes für Leistungsprüfung und Qualitätssicherung in OÖ
- Die Gehälter im Gehaltsschema mit den Verwendungsgruppen c und d ausgewiesenen monatlichen Gehälter werden um 210,00 € ab 1.1.2025 erhöht und anschließend um 3,5 %, mindestens jedoch um 82,40 €. Alle Bezüge der Angestellten werden in Anlehnung an die Gehaltssätze der Vertragsbediensteten des Landes OÖ. ab 1.1.2025 um 3,5 %, mindestens jedoch um 82,40 € erhöht, jedoch maximal um 437,80 €.
- Die Zulagen gem. § 29 werden um 3,5 % erhöht. Weiters werden die Schmutzzulage gem. § 31 und die Ausbildungszulage gem. § 29 um 3,5 % erhöht.
- Arbeitskleidung: Der Kostenersatz gem. § 32 wird auf 150,00 € (bisher 100,00 €) erhöht.
- Das Kilometergeld und die Diäten werden ab 1.1.2025 angepasst an die Werte im Einkommensteuergesetz. Somit beträgt das amtliche Kilometergeld 0,50 € pro Kilometer.
- Geltungsbeginn: 1.1.2025
- Laufzeit: 12 Monate
KV für ArbeiterInnen des Landesverbandes für Leistungsprüfung und Qualitätssicherung in OÖ
- Der Stundenlohn wird ab 1.6.2025 auf 18,16 € erhöht (bisher 17,54 €), ausgehend von einer Lohnerhöhung mit 3,5 %.
- Ebenso werden die Zulagen für alle Zusatztätigkeiten gem. § 26 ab 1.6.2025 mit 3,5 % erhöht und kaufmännisch von der dritten auf die zweite Kommastelle gerundet.
- Die Entschädigung für Schulungen/Besprechungen werden ab 1.6.2025 wie folgt erhöht:
- Entschädigung für halben Tag 70,00 € (bisher 60,00 €)
- Entschädigung für ganzen Tag 140,00 € (bisher 120,00 €)
- Der Kostenersatz gem. § 20 für Arbeitsschuhe und Gehörschutz beträgt max. 150,00 € innerhalb von zwei Jahren.
- Das Kilometergeld für Dienstreisen gem. Abs. 2 wird auf 0,50 € erhöht.
- Der Tagsatz für Dienstreisen bei internen Schulungen erhöht sich auf 30,00 €.
KV für Angestellte des Maschinenring OÖ
- Die KV-Ansätze zur Gehaltsordnung 2024 werden ab 1.1.2025 in allen Kategorien um 3,4 % erhöht.
- Die IST-Gehälter werden ab 1.1.2025 in allen Kategorien um 3,2 % erhöht.
- Die Centbeträge werden auf volle Euro aufgerundet.
- Die Lehrlingseinkommen werden um 4,0 % erhöht, mit Aufrundung auf 5 € oder 10 €.
- Das Kilometergeld und die Diäten werden ab 1.1.2025 angepasst an die Werte im Einkommensteuergesetz. Somit beträgt das amtliche Kilometergeld 0,50 € pro Kilometer.
- Geltungsbeginn: 1.1.2025
- Laufzeit: 12 Monate
KV für ArbeiterInnen des Maschinenring OÖ
- Die KV-Lohnsätze werden ab 1.4.2025 um 3,4 % erhöht, in Anrechnung auf bisherige KV-Überzahlungen.
- Die IST-Löhne werden in allen Kategorien um 3,2 % erhöht.
- Alle Stundensätze werden von der dritten Kommastelle auf die zweite Kommastelle aufgerundet.
- Die Einkommen für Lehrlinge werden entsprechend dem KV für Landschaftsgärtner angepasst.
- Das Kilometergeld und die Diäten werden ab 1.4.2025 angepasst an die Werte im Einkommensteuergesetz. Somit beträgt das amtliche Kilometergeld 0,50 € pro Kilometer.
- Für PflichtpraktikantInnen beträgt das monatliche Entgelt 1.044,00 €.
- Geltungsbeginn: 1.4.2025
- Laufzeit: 12 Monate
KV für LandarbeiterInnen in bäuerlichen Betrieben und in Betrieben mit landwirtschaftlichen Dienstleistungen im Bundesland OÖ
- Die kollektivvertraglichen Monatslöhne werden ab 1.9.2025 erhöht und wie folgt aufgerundet:
Kategorie 1 2.769,00 €
Kategorie 2 2.319,00 €
Kategorie 3 1.983,00 €
Kategorie 4 1.911,00 €
Für die Kategorie 5 – Anbau- und Erntehelfer – wird eine monatliche Erschwerniszulage iHv 141,00 € gewährt, sodass der Lohn ab 1.1.2026 insgesamt 1.853,00 € beträgt, welcher Verhandlungsbasis für die nächste Lohnverhandlung ist.
Bestehende Überzahlungen bleiben aufrecht.
- Die Lehrlingseinkommen werden wie folgt erhöht:
- Lehrjahr 905,00 €
- Lehrjahr 030,00 €
- Lehrjahr 145,00 €
- Lehrjahr (Anschlusslehre): 595,00 €
- Die Mehrleistungspauschale gem. § 5 Abs. 3 wird auf 460,00 € (bisher 450,00 €) angehoben.
- 5 Abs. 7 wird neu eingefügt und lautet wie folgt:
Erkrankt oder verunglückt ein Dienstnehmer während des Verbrauchs des Zeitguthabens, so werden auf Werktage fallende Tage der Erkrankung, an denen der Dienstnehmer durch die Erkrankung arbeitsunfähig war, auf den Verbrauch des Zeitguthabens nicht angerechnet, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage gedauert hat und eine ärztliche Bestätigung gem. § 101 Abs. 3 LAG vorgelegt wird. Der Dienstnehmer hat dem Dienstgeber nach dreitägiger Krankheitsdauer die Erkrankung unverzüglich mitzuteilen. Ist dies aus Gründen, die vom Dienstnehmer zu vertreten sind, nicht möglich, so gilt die Mitteilung als rechtzeitig erfolgt, wenn sie unmittelbar nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachgeholt wird. - In der Anlage III wird die Mindestentschädigung für das kurze Pflichtpraktikum mit einem Betrag von 551,00 € für das Jahr 2025 festgestellt.
- 9 Abs. 3 wird neu hinzugefügt und lautet wie folgt:
Die Lohnauszahlung erfolgt auf das Bankkonto des jeweiligen Dienstnehmers, sofern der Dienstnehmer ein Bankkonto bekannt gibt. - Die neuen Lohnsätze, mit Ausnahme der Kategorie 5, und alle übrigen Änderungen zum Kollektivvertrag treten mit 1.9.2025 in Kraft.
KV für ArbeiterInnen der RWA AG
- Die KV-Löhne werden um 3,3 % erhöht und auf den nächsten ganzen Euro aufgerundet.
- Erhöhung der Dienstalterszulage um 3,3 %.
- Neuer Mindestlohn 2.118,00 €.
- Geltungstermin: 1.1.2025
- Laufzeit: 12 Monate
KV für Angestellte der RWA AG
- Die KV-Gehälter, Lehrlingseinkommen, Gehälter der PflichtpraktikantInnen und Ferialaushilfen werden um 3,3 % erhöht und auf den nächsten ganzen Euro aufgerundet.
- DAZ und Biennien werden um 3,3 % erhöht und auf Cent genau kfm. gerundet.
- Bestehende Überzahlungen bleiben in betragsmäßiger Höhe aufrecht.
- Geltungstermin: 1.1.2025
- Laufzeit: 24 Monate
KV für Angestellte der ÖBf AG
- Erhöhung aller Gehälter (KV und IST) um 3,6 %.
- Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht.
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen zwischen 6,3 % und 31,7 %.
- Erhöhung der Entschädigungen für PraktikantInnen, Ferialangestellte und sonstige Aushilfskräfte um 3,6 %.
- Das erhöhte Urlaubsausmaß von 6 Wochen gebührt spätestens ab Vollendung des 40. Lebensjahres.
- Geltungstermin: 1.1.2025
- Laufzeit: 12 Monate
KV für ArbeiterInnen der ÖBf AG
- Erhöhung der KV-Löhne und IST-Löhne um 3,6 %.
- Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht.
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen zwischen 6,3 % und 31,7 %.
- Erhöhung der Entschädigungen für PraktikantInnen, FerialarbeiterInnen und sonstige Aushilfskräfte um 3,6 %.
- Das erhöhte Urlaubsausmaß von 6 Wochen gebührt spätestens ab Vollendung des 40. Lebensjahres.
- Geltungstermin: 1.1.2025
- Laufzeit: 12 Monate
KV für ArbeitnehmerInnen in den OÖ. Gartenbaubetrieben
- Die KV-Lohnansätze werden ab 1.3.2025 um 3,2 % erhöht.
- Bestehende Überzahlungen können nicht verringert werden.
- Das Lehrlingseinkommen wird um 3,9 % erhöht, mit Rundung auf volle 5,00 €.
- Pflichtpraktikanten Mindesteinkommen:
- Nach dem 1. u. 2. Fachschuljahr (kurzes Pflichtpraktikum): in Höhe des 1. Lehrjahres.
- Nach dem 2. Fachschuljahr (langes Pflichtpraktikum): in Höhe des 2. Lehrjahres.
- Der Auslagenersatz wird aufgrund der Bestimmungen des § 26 EStG wie folgt angepasst:
- Dauert eine Dienstreise länger als 3 Std., so kann für jede angefangene Std. ein Zwölftel des Tageshöchstsatzes von dzt. 30,00 € verrechnet werden.
- Für eine erforderliche Nächtigung gebührt ein Betrag von 17,00 €.
- Das amtliche Kilometergeld beträgt 0,50 €.
- Geltungstermin: 1.3.2025
- Laufzeit: 12 Monate
KV für die Angestellten der Saatbau Linz eGen
- Die KV-Monatsgehälter der Kategorien 1-6 werden ab 1.1.2025 um 3,5 % (mind. 82,40 €, max. 437,80 €) erhöht.
- Die IST-Gehälter werden in gleicher Weise erhöht, also um 3,5 % ab 1.1.2025.
- Die Zulagen nach § 14 des Kollektivvertrages in der geltenden Fassung, werden um 3,5 %, ab 1.1.2025 erhöht. Somit beträgt die Schichtzulage 2,74 €.
- Die KV-Einkommen der Lehrlinge werden um 82,40 € erhöht.
- Geltungsbeginn: 1.1.2025
- Laufzeit: 12 Monate
KV für die Angestellten der Lagerhausgen. in OÖ
- Die KV-Gehälter werden um 3,00 % erhöht und auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
- Die Lehrlingseinkommen betragen:
- Lehrjahr: 1.001,00 €
- Lehrjahr: 1.171,00 €
- Lehrjahr: 1.481,00 €
- Anschlusslehre: 1.541,00 €
- Die garantierten Mindestentgelte für Provisionsvertreter werden um 3,00 % erhöht und auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
- Die bestehenden Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht.
- In § 8 wird ein neuer Absatz 8 eingefügt: „Alle am 2.1.2025 im Personalstand befindlichen MitarbeiterInnen erhalten einmalig für 2025 einen Urlaubstag. MitarbeiterInnen die 2025 aus der Karenz zurückkehren, erhalten ebenfalls einen Urlaubstag.“
- Geltungsbeginn: 1.1.2025
- Laufzeit: 12 Monate
KV für die ArbeiterInnen der Lagerhausgen. in OÖ
- Die KV-Löhne werden um 3,00 % erhöht und auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
- Die Lehrlingseinkommen betragen:
- Lehrjahr: 1.001,00 €
- Lehrjahr: 1.171,00 €
- Lehrjahr: 1.481,00 €
- Anschlusslehre: 1.541,00 €
- Die bestehenden Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht.
- In § 7 wird ein neuer Absatz 9 eingefügt: „Alle am 2.1.2025 im Personalstand befindlichen MitarbeiterInnen erhalten einmalig für 2025 einen Urlaubstag. MitarbeiterInnen die 2025 aus der Karenz zurückkehren, erhalten ebenfalls einen Urlaubstag.“
- Geltungsbeginn: 1.1.2025
- Laufzeit: 12 Monate
KV für die Werkstätten-ArbeiterInnen der Lagerhausgen. in OÖ
- Die KV-Löhne und Lehrlingseinkommen werden gemäß dem Kollektivvertrags-
- abschluss für das metallverarbeitende Gewerbe erhöht und gerundet.
- Die bestehenden Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe erhalten.
- Geltungsbeginn: 1.1.2025
- Laufzeit: 12 Monate