Aktion 2020

Bei der AUVA-Impfaktion handelt es sich um eine freiwillige Leistung zur Verhütung von Berufskrankheiten unter bestimmten Voraussetzungen nach Maßgabe der verfügbaren finanziellen Mittel als Unterstützung der/des ArbeitgeberIn.

Wer kann teilnehmen?

Die betreffende Person muss bei der AUVA versichert sein.

Ferner muss die betreffende Person in einem Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt sein oder Tätigkeiten ausüben, bei denen ein ähnlich hohes Zeckenbiss-Risiko besteht.

Die Tätigkeiten müssen überwiegend (mehr als 50 Prozent) im Wald- und Wiesenbereich durchgeführt werden (z. B. Lehrer und Schüler an landwirtschaftlichen Schulen, Straßenerhalter, Freileitungsmonteure).

Wie kommt man zur Impfung?

Auf dem Impfvorschlagsformular die genaue Lieferadresse angeben (jene Stelle oder Person, welche die Fertigspritzen voraussichtlich entgegennehmen wird).

Das Formular „Bestellliste“ vollständig ausfüllen! Für Personen, deren Versicherungsnummer unvollständig bzw. falsch ist, kann kein Impfstoff geliefert werden.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden die benötigten Fertigspritzen versendet.

Die Impfstoffauslieferung erfolgt seit Februar.

Weitere Auskünftige

Für weitere Infos steht Ihnen Frau Susanne Klampfer unter Tel: 05 939320770 und Mail susanne.klampfer@auva.at gerne zur Verfügung.

Fragen Sie auch Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt und Ihre Bezirkshauptmannschaft bzgl. Impfmöglichkeiten und Termine!

 

Foto: Luise, www.pixelio.de