Gültigkeit von Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutlenker und Gefahrgutbeauftragte bis 28.2.2021 verlängert

Auf Grund der Corona-Krise wurde mit der multilateralen Sondervereinbarung M330 die Geltungsdauer von Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutlenker, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 ihre Gültigkeit verlieren, bis 28.2.2021 verlängert.

Für eine anschließende Verlängerung um weitere 5 Jahre ist allerdings das ursprüngliche Ablaufdatum und nicht der 28.2.2021 für die weitere Geltungsdauer der Bescheinigung maßgeblich.

Die Sondervereinbarung sowie nähere Informationen des BMK können unter nachstehende Links abgerufen werden: