DIE KV-VERHANDLUNGEN BRACHTEN FOLGENDE ERGEBNISSE:
KV für die Angestellten des Landesverbandes für Leistungsprüfung und Qualitätssicherung in OÖ
- Die Gehälter im Gehaltsschema mit der Verwendungsgruppe d (unter anderem für Kontrollassistenten) werden um 3,3 % ab 01.04.2026 erhöht. Alle übrigen Gehälter werden um 3,3 % ab 01.07.2026 erhöht.
- Die Zulagen (ausgenommen die Zulagen gem. § 29 1. b) und § 31) werden ab 01.04.2026 um 3,3 % erhöht. Weiters werden die Schmutzzulage gem. § 31 auf 60,00 € monatlich und die Ausbildungszulage gem. § 29 1. b) auf 11,00 € monatlich erhöht. Bei Seuchenfall (erhöhte Biosicherheitsmaßnahme) wird betriebsintern eine zeitweise Anpassung der Schmutzzulage besprochen. Die Funktionszulage gem. § 29 Abs. 4 wird zusätzlich für folgende Tätigkeiten gewährt: Schauregel- und Truhtestüberprüfung.
- Arbeitskleidung: § 32 wird wie folgt ergänzt: Der Arbeitgeber hat jedem Angestellten die erforderliche Arbeits- und Schutzkleidung (Mantel, Arbeitshose, Overall, T-Shirt, Kappe) zur Verfügung zu stellen.
- Das amtliche Kilometergeld für Fuß- und Fahrradkilometer sowie für Motorfahrräder und Motorräder beträgt je Fahrkilometer 0,25 €.
- Geltungsbeginn: 01.01.2026
KV für Beschäftigte der Österreichischen Bundesforste AG
- Erhöhung der Gehälter, Löhne, Zulagen und Entschädigungen (KV und IST) um 3,19 %.
- Vereinbarung darüber, dass die Gehälter, Löhne, Zulagen und Entschädigungen (KV und IST) für das Jahr 2027 um die Jahresinflation 2026 (Berechnung: Durchschnittswert von Nov. 2025 bis Okt. 2026) erhöht werden. Sollte dieser Wert unter 2,7 % liegen, erfolgen Ende 2026 Verhandlungen über ein KV-Übereinkommen für 2027.
- Geltungsbeginn: 01.01.2026
Quelle: Betriebsrat der ÖBF AG
KV für ArbeiterInnen der RWA AG
- Die Mindestlöhne werden jeweils um 2 % erhöht, mindestens jedoch um 57,00 €.
- Die bestehenden Dienstalterszulagen bzw. val. Zulagen werden einheitlich um 2 % erhöht und kaufmännisch gerundet.
- Zusätzlich erhalten alle per 31.12.2025 im Personalstand befindlichen Mitarbeiter (die auch am 01.01.2026 noch im Personalstand sind) einmalig einen zusätzlichen Urlaubstag ab dem Jahr 2026. Diese Regelung läuft bis mind. 31.12.2028. Ab diesem Zeitpunkt kann der Dienstgeber im Abgleich für diesen Urlaubstag vor der KV-Valorisierung, die KV-Ansätze um 0,4 % erhöhen. Ab diesem Zeitpunkt entfällt dieser zusätzliche Urlaubstag. Für alle Dienstnehmer, die nach dem 31.12.2025 eintreten, gilt diese Urlaubstags-Regelung nicht.
- Die am 31.01.2026 bestehenden Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht.
- Die Änderungen gelten ab 01.02.2026.
KV für die Arbeiter der Privatforste
- Erhöhung der KV-Löhne der Anlage 1 und 2, der Lehrlingseinkommen sowie der motormanuellen Schlägerung um 3 %.
- Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschale um 3 %.
- Einmalige Kaufkraftsicherungsprämie iHv 200,00 €.
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt 2.248,30 €.
- Das Lehrlingseinkommen im 1. Lehrjahr beträgt 1.509,23 €.
- Geltungsbeginn: 01.01.2026
Quelle: PRO-GE
KV für die Werkstätten-ArbeiterInnen der Lagerhausgenossenschaften in OÖ
- Die KV-Löhne und Lehrlingseinkommen werden gemäß dem KV-Abschluss für das metallverarbeitende Gewerbe (IST-Löhne 1,8 %, KV-Löhne 2,2 %, Lehrlinge 2 %) erhöht und gerundet.
- Geltungsbeginn: 01.01.2026
KV für die Angestellten und Arbeiter der Lagerhausgenossenschaften in OÖ
- Die KV-Gehälter und KV-Löhne werden um 2 % erhöht (bei den ArbeiterInnen mind. jedoch um 52,00 €) und auf die nächsten 50 Cent gerundet.
- Die Lehrlingseinkommen betragen: 1. Lehrjahr 1.022,50 €, 2. Lehrjahr 1.195,50 €, 3. Lehrjahr 1.512,00 € und Anschlusslehre 1.573,00 €.
- Die garantierten Mindestentgelte für angestellte Provisionsvertreter werden um 2 % erhöht und auf die nächsten 50 Cent gerundet.
- Zusätzlich erhalten alle per 31.12.2025 im Personalstand befindlichen Mitarbeiter (die auch am 01.01.2026 noch im Personalstand sind) einmalig einen zusätzlichen Urlaubstag ab dem Jahr 2026. Diese Regelung läuft bis mind. 31.12.2028. Ab diesem Zeitpunkt kann der Dienstgeber im Abgleich für diesen Urlaubstag vor der KV-Valorisierung, die KV-Ansätze um 0,4 % erhöhen. Ab diesem Zeitpunkt entfällt dieser zusätzliche Urlaubstag. Für alle Dienstnehmer, die nach dem 31.12.2025 eintreten, gilt diese Urlaubstags-Regelung nicht.
- Die bestehenden Überzahlungen bleiben in ihrer Euro/centmäßigen Höhe aufrecht.
- Die Änderungen gelten ab 01.02.2026
- Laufzeit: 11 Monate