DIE KV-VERHANDLUNGEN BRACHTEN FOLGENDE ERGEBNISSE:
KV für die Angestellten des Landesverbandes für Leistungsprüfung und Qualitätssicherung in OÖ
- Die Gehälter im Gehaltsschema mit der Verwendungsgruppe d (unter anderem für Kontrollassistenten) werden um 3,3 % ab 01.04.2026 erhöht. Alle übrigen Gehälter werden um 3,3 % ab 01.07.2026 erhöht.
- Die Zulagen (ausgenommen die Zulagen gem. § 29 1. b) und § 31) werden ab 01.04.2026 um 3,3 % erhöht. Weiters werden die Schmutzzulage gem. § 31 auf 60,00 € monatlich und die Ausbildungszulage gem. § 29 1. b) auf 11,00 € monatlich erhöht. Bei Seuchenfall (erhöhte Biosicherheitsmaßnahme) wird betriebsintern eine zeitweise Anpassung der Schmutzzulage besprochen. Die Funktionszulage gem. § 29 Abs. 4 wird zusätzlich für folgende Tätigkeiten gewährt: Schauregel- und Truhtestüberprüfung.
- Arbeitskleidung: § 32 wird wie folgt ergänzt: Der Arbeitgeber hat jedem Angestellten die erforderliche Arbeits- und Schutzkleidung (Mantel, Arbeitshose, Overall, T-Shirt, Kappe) zur Verfügung zu stellen.
- Das amtliche Kilometergeld für Fuß- und Fahrradkilometer sowie für Motorfahrräder und Motorräder beträgt je Fahrkilometer 0,25 €.
- Geltungsbeginn: 01.01.2026
KV für Beschäftigte der Österreichischen Bundesforste AG
- Erhöhung der Gehälter, Löhne, Zulagen und Entschädigungen (KV und IST) um 3,19 %.
- Vereinbarung darüber, dass die Gehälter, Löhne, Zulagen und Entschädigungen (KV und IST) für das Jahr 2027 um die Jahresinflation 2026 (Berechnung: Durchschnittswert von Nov. 2025 bis Okt. 2026) erhöht werden. Sollte dieser Wert unter 2,7 % liegen, erfolgen Ende 2026 Verhandlungen über ein KV-Übereinkommen für 2027.
- Geltungsbeginn: 01.01.2026
Quelle: Betriebsrat der ÖBF AG
KV für ArbeiterInnen der RWA AG
- Die Mindestlöhne werden jeweils um 2 % erhöht, mindestens jedoch um 57,00 €.
- Die bestehenden Dienstalterszulagen bzw. val. Zulagen werden einheitlich um 2 % erhöht und kaufmännisch gerundet.
- Zusätzlich erhalten alle per 31.12.2025 im Personalstand befindlichen Mitarbeiter (die auch am 01.01.2026 noch im Personalstand sind) einmalig einen zusätzlichen Urlaubstag ab dem Jahr 2026. Diese Regelung läuft bis mind. 31.12.2028. Ab diesem Zeitpunkt kann der Dienstgeber im Abgleich für diesen Urlaubstag vor der KV-Valorisierung, die KV-Ansätze um 0,4 % erhöhen. Ab diesem Zeitpunkt entfällt dieser zusätzliche Urlaubstag. Für alle Dienstnehmer, die nach dem 31.12.2025 eintreten, gilt diese Urlaubstags-Regelung nicht.
- Die am 31.01.2026 bestehenden Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht.
- Die Änderungen gelten ab 01.02.2026.
KV für die Arbeiter der Privatforste
- Erhöhung der KV-Löhne der Anlage 1 und 2, der Lehrlingseinkommen sowie der motormanuellen Schlägerung um 3 %.
- Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschale um 3 %.
- Einmalige Kaufkraftsicherungsprämie iHv 200,00 €.
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt 2.248,30 €.
- Das Lehrlingseinkommen im 1. Lehrjahr beträgt 1.509,23 €.
- Geltungsbeginn: 01.01.2026
Quelle: PRO-GE
KV für die Werkstätten-ArbeiterInnen der Lagerhausgenossenschaften in OÖ
- Die KV-Löhne und Lehrlingseinkommen werden gemäß dem KV-Abschluss für das metallverarbeitende Gewerbe (IST-Löhne 1,8 %, KV-Löhne 2,2 %, Lehrlinge 2 %) erhöht und gerundet.
- Geltungsbeginn: 01.01.2026
KV für die Angestellten und Arbeiter der Lagerhausgenossenschaften in OÖ
- Die KV-Gehälter und KV-Löhne werden um 2 % erhöht (bei den ArbeiterInnen mind. jedoch um 52,00 €) und auf die nächsten 50 Cent gerundet.
- Die Lehrlingseinkommen betragen: 1. Lehrjahr 1.022,50 €, 2. Lehrjahr 1.195,50 €, 3. Lehrjahr 1.512,00 € und Anschlusslehre 1.573,00 €.
- Die garantierten Mindestentgelte für angestellte Provisionsvertreter werden um 2 % erhöht und auf die nächsten 50 Cent gerundet.
- Zusätzlich erhalten alle per 31.12.2025 im Personalstand befindlichen Mitarbeiter (die auch am 01.01.2026 noch im Personalstand sind) einmalig einen zusätzlichen Urlaubstag ab dem Jahr 2026. Diese Regelung läuft bis mind. 31.12.2028. Ab diesem Zeitpunkt kann der Dienstgeber im Abgleich für diesen Urlaubstag vor der KV-Valorisierung, die KV-Ansätze um 0,4 % erhöhen. Ab diesem Zeitpunkt entfällt dieser zusätzliche Urlaubstag. Für alle Dienstnehmer, die nach dem 31.12.2025 eintreten, gilt diese Urlaubstags-Regelung nicht.
- Die bestehenden Überzahlungen bleiben in ihrer Euro/centmäßigen Höhe aufrecht.
- Die Änderungen gelten ab 01.02.2026
- Laufzeit: 11 Monate
KV für die ständigen Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Gutsbetrieben OÖ
Die kollektivvertraglichen Bruttolöhne werden ab 1.3.2026 wie folgt erhöht:
Kat. 1. 3,3 %
Kat. 2 und 3. 3,4%
Kat. 4 3,6%
Alle Beträge werden auf den nächsten vollen Euro gerundet.
- Bestehende KV-Überzahlungen bleiben in ihrer Höhe aufrecht.
- Die Lehrlingseinkommen werden um 3,6 % erhöht, mit einer Aufrundung auf volle 5,00 € oder 10,00 €.
- Abfertigung alt: wenn ein Anspruch auf Abfertigung alt besteht, gebührt diese Frauen auch, wenn das Dienstverhältnis nach Vollendung des 60. Lebensjahres durch Kündigung seitens der Dienstnehmerin endet.
- Geltungsbeginn: 01.03.2026
- Laufzeit: 12 Monate
KV für ArbeitnehmerInnen in den OÖ. Gartenbaubetrieben
- Die KV-Lohnansätze werden ab 1.3.2026 um 3,2 % erhöht. Bestehende Überzahlungen können nicht verringert werden.
- Das Lehrlingseinkommen wird um 3,6 % erhöht, mit Rundung auf volle 5,00 €.
- Der Kostenzuschuss der Arbeitskleidung wird auf EUR 150,00 (bisher 140,00) pro Jahr angehoben.
- Geltungstermin: 01.03.2026
KV für Angestellte und ArbeiterInnen der RWA AG zugeordneten Mischfutterwerke
- Die Mindestgehälter/-löhne werden um 2,3 % plus zusätzlich um 12,00 € erhöht.
- Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer wertmäßigen Höhe aufrecht.
- Die Lehrlingseinkommen werden um 3 % erhöht.
- Die Biennien werden um 2,7 % erhöht.
- Unter Punkt XII Jubiläumsgelder wird unter Punkt 1. folgender Zusatz eingefügt:
Bei 15 Dienstjahren ............ 1 Bruttomonatsgehalt/-lohn - In Punkt IX Urlaub wird ein neuer Punkt 6. mit folgendem Text aufgenommen:
Der Zeitausgleich während einer Erkrankung wird analog der Urlaubsregelung gehandhabt. - Die KV-Änderungen treten per 01.01.2026 in Kraft.
KV für die Angestellten der Saatbau Linz eGen
- Die KV-Monatsgehälter der Kategorien 1-6 werden ab 01.01.2026 um 2 % erhöht, ab 01.01.2027 sowie ab 01.01.2028 ebenfalls um jeweils 2 %, mind. jedoch um 70,00 € bis zu einem Gehalt von 3.500,00 € bzw. max. um 100,00 € ab einem Gehalt von 3.501,00 €.
- Die IST-Gehälter werden in gleicher Weise erhöht, also um 2 %. Ab 01.01.2027 sowie ab 01.01.2028 ebenfalls jeweils um 2 %, mind. jedoch um 70,00 € bis zu einem Gehalt von 3.500,00 € bzw. max. um 100,00 € ab einem Gehalt vom 3.501,00 €.
- Die Zulagen nach § 13 des Kollektivvertrages in der geltenden Fassung, werden ab 01.01.2026 um 2 % erhöht, somit beträgt die Schichtzulage 2,79 €. Ab 01.01.2027 erfolgt ebenfalls eine Erhöhung um 2 %, somit beträgt die Schichtzulage 2,85 € und ab 01.01.2028 ebenfalls um 2 %, somit beträgt die Schichtzulage 2,91 €.
- Die KV-Einkommen der Lehrlinge werden ab 01.01.2026 um 2 % erhöht. Ab 01.01.2027 und ab 01.01.2028 werden diese KV-Einkommen jeweils um 70,00 € erhöht.
- Der neue KV tritt mit 01.01.2026 in Kraft und hat hinsichtlich seines gehaltsrechtlichen Teiles eine Laufzeit von 36 Monaten (bis 31.12.2028).
KV für nicht ständig beschäftigte ArbeiterInnen der Saatbau Linz eGen
- Die KV-Mindestlöhne werden ab 01.01.2026 um 2 % erhöht, mindestens jedoch um 70,00 €, somit beträgt der Mindestlohn 2.098,75 €. Ab 01.01.2027 beträgt die Erhöhung ebenfalls 2 %, mindestens jedoch 70,00 €, somit beträgt der Mindestlohn 2.168,75 €. Ab 01.01.2028 beträgt die Erhöhung ebenfalls 2 %, mindestens jedoch 70,00 €, somit beträgt der Mindestlohn 2.238,75 €.
- Die Zulage nach § 9 des Kollektivvertrages erhöht sich ab 01.01.2026 um 2 % und beträgt somit 2,79 € pro Stunde. Ab 01.01.2027 ebenfalls um 2 %, somit 2,85 € pro Stunde und ab 01.01.2028 ebenfalls um 2 %, somit 2,91 € pro Stunde.
- Der neue Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2026 in Kraft und hat hinsichtlich seines lohnrechtlichen Teiles eine Laufzeit von 36 Monaten (bis 31.12.2028).
KV für ArbeitnehmerInnen der Maschinenringe OÖ
- Die KV-Lohnsätze werden um 2,5% erhöht, in Anrechnung auf bisherige KV-Überzahlungen (Arbeiter).
Die KV-Ansätze werden in allen Kategorien um 2,5% erhöht (Angestellte). - Die IST-Löhne werden in allen Kategorien um 2% erhöht.
Alle Stundensätze werden von der dritten auf die zweite Kommastelle gerundet (Arbeiter).
Die IST-Gehälter werden in allen Kategorien um 2% erhöht.
Die Centbeträge werden auf volle Euro mathem. gerundet (Angestellte). - Lehrlingseinkommen werden dem KV-Landschaftsgärtner angepasst (Arbeiter).
Lehrlingseinkommen werden um 2% (entsprechend der IST-Gehälter) erhöht.
Die Centbeträge werden auf volle Euro mathem. gerundet (Angestellte). - Für PflichtpraktikantInnen beträgt das mtl. Entgelt 1.070,00 € ab 01.04.2026.
- Inkrafttreten Angestellte: 01.01.2026 – Laufzeit 12 Monate
Inkrafttreten ArbeiterInnen: 01.04.2026 – Laufzeit 12 Monate