1. Nach Maßgabe der finanziellen Mittel können bis auf weiteres Anträge auf Kammerdarlehen nur mehr im Ausmaß von max. 10.000,00 € genehmigt werden.

 

  1. Nach Auslaufen eines Darlehens ist bis auf weiteres bei einer neuerlichen Antragstellung eine Wartezeit von sechs Monaten erforderlich.