Neue Beihilfe der OÖ LAK

NEU ab 1.1.2022

Die Vollversammlung der OÖ Landarbeiterkammer hat in ihrer Sitzung am 3. Dezember einen Zuschuss zum Familienzeitbonus für Mitglieder, die nach der Geburt ihres Kindes einen „Papamonat” in Anspruch nehmen, beschlossen. Diese Maßnahme soll Jungfamilien fördern und die Vater-Kind-Beziehung stärken.

Beim Papamonat handelt es sich um eine einmonatige Dienstfreistellung, der Arbeitgeber hat in diesem Zeitraum kein Entgelt zu zahlen. Der Antrag auf Familienzeitbonus muss binnen 91 Tagen ab dem Tag der Geburt beim zuständigen Krankenversicherungsträger gestellt werden. Väter können während des Papamonats den Familienzeitbonus in Höhe von täglich EUR 22,60 (für 28, 29, 30 oder 31 Tage) beziehen. Die OÖ LAK stockt ab 1.1.2022 diesen Familienzeitbonus um € 330,00 auf.

Voraussetzungen

  • Mindestens einjährige Zugehörigkeit mit Umlagepflicht zur OÖ LAK in den letzten 36 Monaten; bei Lehrlingen wird von dieser Voraussetzung abgesehen
  • Mitgliedschaft zur OÖ LAK bei Antragstellung sowie Dienstnehmereigenschaft und Mitgliedschaft bei Auszahlung des Zuschusses
  • Antragstellung mittels Antragsformulars bis sechs Monate nach Wiederaufnahme der die Mitgliedschaft zur OÖ LAK begründenden Beschäftigung
  • Vorlage der Mitteilung des zuständigen Krankenversicherungsträgers über die Zuerkennung des Leistungsanspruches

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