Eine neue e-card wird automatisch zugeschickt,

  • wenn Sie erstmalig in Österreich zur Sozialversicherung angemeldet werden

 

  • oder kurz bevor die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite Ihrer aktuellen e-card abläuft.

Sie müssen nichts tun, wenn zu diesem Zeitpunkt

  • ein Foto von Ihnen verfügbar ist (österreichischer Reisepass/Personalausweis/Scheckkartenführerschein oder Dokument des Fremdenregisters)

 

  • oder für Sie eine gesetzliche Ausnahme zutrifft.

Wichtig zu wissen!

  • Liegt Ihre Postadresse nicht in Österreich, kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung, damit die e-card außerhalb Österreichs zugestellt wird.

 

  • Nur wenn Sie zum ersten Mal in Österreich sozialversichert werden, bringen Sie bitte ein Foto so bald wie möglich – sonst bringen Sie das Foto erst, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Die Registrierungsstellen finden Sie auf www.chipkarte.at/foto

 

  • Sie können mit Ihrer österreichischen Sozialversicherungsnummer und einem Lichtbildausweis in Österreich zum Arzt gehen, auch wenn Sie noch keine e-card haben.

Alle Infos finden Sie auch in 1a1 Sprachen auf:

www.chipkarte.at/foto