Eine neue e-card wird automatisch zugeschickt,
- wenn Sie erstmalig in Österreich zur Sozialversicherung angemeldet werden
- oder kurz bevor die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite Ihrer aktuellen e-card abläuft.
Sie müssen nichts tun, wenn zu diesem Zeitpunkt
- ein Foto von Ihnen verfügbar ist (österreichischer Reisepass/Personalausweis/Scheckkartenführerschein oder Dokument des Fremdenregisters)
- oder für Sie eine gesetzliche Ausnahme zutrifft.
Wichtig zu wissen!
- Liegt Ihre Postadresse nicht in Österreich, kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung, damit die e-card außerhalb Österreichs zugestellt wird.
- Nur wenn Sie zum ersten Mal in Österreich sozialversichert werden, bringen Sie bitte ein Foto so bald wie möglich – sonst bringen Sie das Foto erst, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Die Registrierungsstellen finden Sie auf www.chipkarte.at/foto
- Sie können mit Ihrer österreichischen Sozialversicherungsnummer und einem Lichtbildausweis in Österreich zum Arzt gehen, auch wenn Sie noch keine e-card haben.