ADR-GefahrgutlenkerIn –
Fortbildung zur Verlängerung des Ausweises
ADR-Lenkerberechtigung für die Klassen 2-6, 8, 9
ACHTUNG:
- Jede Person, welche eine ADR-Bescheinigung für den Transport von gefährlichen Gütern besitzt ist verpflichtet, diese spätestens vor Ablauf der 5 Jahre zu verlängern.
- Diese Fortbildung zur Verlängerung muss innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf des Scheines absolviert werden.
Kursziel:
- Verlängerung der Lenkberechtigung für Gefahrguttransporte.
- Vermittlung der laufenden und gesetzlichen Neuerungen nach den derzeit gültigen Richtlinien und Gesetzten des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG) und der Gefahrgutbeförderungsverordnung (GGBV) sowie der Selbstschutzmaßnahmen.
Inhalt: Neuerungen der technischen Entwicklung und Änderungen der Vorschriften und Gesetze auf dem Gebiet des Gütertransportes und Gefahrgut.
Unterrichtseinheiten: 16 UE
Prüfung:
- Im Anschluss der Fortbildung findet die schriftliche Prüfung statt.
- Zur Prüfung ist laut Gesetz 100% Anwesenheit notwendig!!
Mitzubringen: Am ersten Kurstag Führerschein oder Pass, ADR-Ausweis und ein EU PASSFOTO!
Voraussetzung:
- Besitzer eines gültigen ADR-Ausweises
- Geistige und körperliche Eignung
- Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Mindestteilnehmer: 10, max. 15 Personen
Buchungen
Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.