Die Aufgabe des Brandschutzes wird vom Arbeitgeber schriftlich verliehen – zumeist an Personen, die mit dem aktuellen Wissensstand in der Sicherheitstechnik vertraut sind. Als Brandschutzbeauftragte dürfen nur Personen bestellt werden, die eine mind. 16-stündige Ausbildung auf dem Gebiet des Brandschutzes nach den Richtlinien der Feuerwehrverbände oder Brandverhütungsstellen oder eine andere, zumindest gleichwertige einschlägige Ausbildung nachweisen können.
Diese Ausbildung | Auffrischung findet aus organisatorischen Gründen bei der BVS – Brandverhütungsstelle für Oö – statt. Kurse werden ganzjährig angeboten. Informieren Sie sich rechtzeitig auf der Website der BVS Linz über die aktuellen Termine!