Die Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit ArbeitnehmerInnen bei Verletzungen oder persönlicher Erkrankung im Betrieb Erste Hilfe geleistet werden kann. Unfallprävention, Erste Hilfe und die soziale Absicherung der DienstnehmerInnen sind uns wichtig. Die OÖ Landarbeiterkammer gewährt für Kammermitglieder einen Kostenbeitrag von 50,- € für die Grundausbildung und 35,- € für die Auffrischung. Die Restkosten sind vom Dienstgeber zu übernehmen.

Seminarort: Im Betrieb oder der nächstgelegenen Rot-Kreuz Dienststelle

Termin: auf Anfrage

Zielgruppe: Alle Personen, die in den letzten vier Jahren den Erste-Hilfe-Grundkurs absolviert haben

Unterrichtseinheiten: 8 UE (1 Tag oder 2 Abendtermine mit je 4 UE)

Inhalt: Ausgewählte Schwerpunkte der Grundausbildung sowie die praktische Umsetzung der lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Die KursteilnehmerInnen erhalten aufgrund ihrer Teilnahme und Mitarbeit bei allen Unterrichtseinheiten eine Bescheinigung des Roten Kreuzes. Diese Bescheinigung gilt als erfolgte Ausbildung für betriebliche Ersthelfer gemäß § 26 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz i.V.m. § 40 der Arbeitsstättenverordnung und i.V.m. § 31 Bauarbeiterschutzverordnung sowie für die Giftbezugsbewilligung gemäß § 5 der Giftverordnung und als Nachweis über die erfolgte Unterweisung in den lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort entsprechend § 3 Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung – FSG-DV

Mitzubringen: Gültiger Lichtbildausweis, bequeme Kleidung und rutschfeste Schuhe

Voraussetzung: OÖ LAK-Mitglied, um den Kostenbeitrag in Anspruch nehmen zu können

Teilnehmeranzahl: mind. 12, max. 25 Personen

Seminarkosten: ca 52,- € (35,- € LAK- und ca.17,- € Dienstgeberanteil)

Veranstaltungsort
Im Betrieb oder der nächstgelegenen Rot-Kreuz Dienststelle

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