Gesamtweiterbildung für den Führerschein im Güterverkehr nach BGBl. 139/2008

FührerscheinbesitzerInnen in der gewerblichen Beförderung müssen nach § 12 GWB eine 5-teilige Weiterbildung nachweisen. FührerscheinbesitzerInnen, die nach 2009 den Führerschein gemacht haben, müssen zuvor die Grundqualifizierung (Amt der OÖ. Landesregierung) absolvieren. Seit dem 10. September 2014 müssen alle InhaberInnen einer Lenkerberechtigung der Klasse C – also sowohl „alte“ LKW-LenkerInnen (deren Führerschein erstmals vor dem 10.09.2009 ausgestellt wurde) als auch „neue“ LKW-LenkerInnen (deren Führerschein nach dem 10.09.2009 ausgestellt wurde) – verpflichtende Weiterbildungskurse besuchen und im Führerschein den Code C95 eingetragen haben. Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird auf maximal fünf Jahre ausgestellt. Innerhalb dieses Zeitraums ist wiederum eine verpflichtende Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden zu absolvieren.

ACHTUNG: keine Überziehungsfrist!

Die Weiterbildung kann sowohl als Block wie auch an einzelnen Tagen mit je sieben Stunden Ausbildungsdauer je Themenbereich besucht werden. Gerne können wir die Fortbildung vor Ort im Betrieb ausrichten.

Modul 1: Fr, 1. Dezember 2017, 13:00 – 22:00 Uhr

Modul 2: Sa, 2. Dezember 2017, 08:00 – 17:00 Uhr

Modul 3: Fr, 09. Februar 2018, 13:00 – 22:00 Uhr

Modul 4: Fr, 10. November 2017, 13:00 – 22:00 Uhr

Modul 5: Sa, 11. November 2017, 08:00 – 17:00 Uhr

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