Ab 01.01.2027 wird die Aktivpension eingeführt. Sie soll Personen, die nach Erreichen des Regelpensionsalters weiterarbeiten, steuerlich und sozialversicherungsrechtlich entlasten. Dabei gilt ein Aktivitätsfreibetrag von bis zu 15.000,00 € pro Jahr bzw. 1.250,00 € pro Monat. Übersteigt also das monatliche Einkommen 1.250,00 €, wird der darüberliegende Betrag nach Tarif versteuert. Zusätzlich entfällt der Dienstnehmer-Beitrag zur Sozialversicherung.
Die Aktivpension gilt für Personen, die:
das Regelpensionsalter erreicht haben
zusätzlich 480 Versicherungsmonate bei Männern und 408 Versicherungsmonate bei Frauen (wird schrittweise angehoben) erworben haben
Anspruch auf eine Alterspension haben oder bereits beziehen und weiterarbeiten.
Dies umfasst daher zwei Fälle:
Zuverdiener: Pensionsantritt und trotzdem weiterarbeiten
Aufschieber: Pensionsantritt aufschieben und weiterarbeiten
Die Aktivpension kann mit der Teilpension kombiniert werden.