Ab 01.01.2027 wird die Aktivpension eingeführt. Sie soll Personen, die nach Erreichen des Regelpensionsalters weiterarbeiten, steuerlich und sozialversicherungsrechtlich entlasten. Dabei gilt ein Aktivitätsfreibetrag von bis zu 15.000,00 € pro Jahr bzw. 1.250,00 € pro Monat. Übersteigt also das monatliche Einkommen 1.250,00 €, wird der darüberliegende Betrag nach Tarif versteuert. Zusätzlich entfällt der Dienstnehmer-Beitrag zur Sozialversicherung.

Die Aktivpension gilt für Personen, die:

  • das Regelpensionsalter erreicht haben
  • zusätzlich 480 Versicherungsmonate bei Männern und 408 Versicherungsmonate bei Frauen (wird schrittweise angehoben) erworben haben
  • Anspruch auf eine Alterspension haben oder bereits beziehen und weiterarbeiten.

Dies umfasst daher zwei Fälle:

  • Zuverdiener: Pensionsantritt und trotzdem weiterarbeiten
  • Aufschieber: Pensionsantritt aufschieben und weiterarbeiten

Die Aktivpension kann mit der Teilpension kombiniert werden.

 

Stand: Oktober 2026
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