Die Aufgabe des Brandschutzes wird vom Arbeitgeber schriftlich verliehen – zumeist an Personen, die mit dem aktuellen Wissensstand in der Sicherheitstechnik vertraut sind. Als Brandschutzbeauftragte dürfen nur Personen bestellt werden, die eine mind. 16-stündige Ausbildung auf dem Gebiet des Brandschutzes nach den Richtlinien der Feuerwehrverbände oder Brandverhütungsstellen oder eine andere, zumindest gleichwertige einschlägige Ausbildung nachweisen können.
Diese Ausbildung | Auffrischung findet aus organisatorischen Gründen bei der BVS – Brandverhütungsstelle für Oö – statt.
Der Lehrgang richtet sich an Personen, die als Brandschutzbeauftragte tätig sind oder bestellt werden sollen, sowie an Verantwortliche für Arbeitsschutz und betriebliche Sicherheit.
WICHTIG ZU WISSEN …
Abschluss: österreichweit gültiger Brandschutzpass und Zeugnis
Einhaltung der 5-Jahres-Frist für eine verpflichtende Fortbildung beachten – ansonsten erlischt der Brandschutzpass