Beratung zu Lohnsteuerfragen

Steuern sparen leicht gemacht: Durch regelmäßige gesetzliche Änderungen bleiben viele steuerliche Möglichkeiten oft ungenutzt. Die OÖ Landarbeiterkammer steht ihren Mitgliedern bei der Arbeitnehmerveranlagung mit fachkundiger Beratung zur Seite und sorgt dafür, dass keine wichtigen Steuervergünstigungen verloren gehen.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Ich stehe Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.

0732 656 381-20

sandra.grafeneder@lak-ooe.at

Anfrage

Wissenswertes

Viele Steuerbegünstigungen können nur im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung in Anspruch genommen werden. Trotz der Einführung der automatischen Arbeitnehmerveranlagung ist es ratsam, selbst eine Veranlagung durchzuführen.

Somit können Absetzbeträge oder steuermindernde Beträge geltend gemacht werden.

Eine ANV zahlt sich z. B. aus für:

  • Teilzeitbeschäftigte
  • Lehrlinge
  • bei Absolvierung eines Praktikums
  • bei Personen, die während des Jahres von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt haben oder in Karenz gegangen sind
  • bei Personen die nicht durchgehend beschäftigt waren. 

Bei der antragslosen ANV werden vom Finanzamt nur folgende Beiträge automatisch berücksichtigt:

  • Kirchenbeiträge
  • Spenden
  • Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten
  • Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung

Selbst geltend zu machen sind:

  • Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag
  • Familienbonus Plus
  • Kindermehrbetrag
  • Mehrkindzuschlag
  • Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
  • Sonderausgaben
  • Pendlerpauschale
  • Werbungskosten (Betriebsratsumlage, Aus- und Fortbildungskosten, pauschalierte Werbungskosten für z. B. Förster und Forstarbeiter)

Außergewöhnliche Belastungen

  • Krankheitskosten
  • Kuraufenthalte
  • Begräbniskosten
  • auswärtige Berufsausbildung von Kindern
  • Katastrophenschäden
  • Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung & Diätverpflegung
  • Familienbonus Plus