In jedem Betrieb, in dem dauernd mindestens 10 DienstnehmerInnen beschäftigt werden, muss gem. § 193 Landarbeitsgesetz (LAG) mindestens eine Sicherheitsvertrauensperson (je nach Größe des Betriebs auch mehr) bestellt werden. Diese Ausbildung muss bei der AUVA absolviert werden.
Inhalt:
Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Hinweise zur Anwendung, Beurteilungskriterien zu Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb, Erkennen von Risiken und Belastungen am Arbeitsplatz sowie Möglichkeiten zu deren Behebung, arbeitspsychologische, arbeitsmedizinische und ergonomische Grundkenntnisse, Evaluierung und Unterweisung.
Bestellte Sicherheitsvertrauensperson (SVP) oder jemand, der künftig für diese Funktion vorgesehen ist. Weiters alle, die an der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz grundsätzlich interessiert sind.