Ausgewählte Schwerpunkte der Grundausbildung sowie die praktische Umsetzung der lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
Die KursteilnehmerInnen erhalten eine Bescheinigung des Roten Kreuzes. Diese gilt als erfolgte Ausbildung für betriebliche Ersthelfer gem. § 26 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz i.V.m. § 40 der Arbeitsstättenverordnung und i.V.m. § 31 Bauarbeiterschutzverordnung sowie für die Giftbezugsbewilligung gem. § 5 der Giftverordnung und als Nachweis über die erfolgte Unterweisung in den lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort entsprechend § 3 Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung – FSG-DV.
Termin
Auf tel. Anfrage oder online buchbar: roteskreuz.at/aktuelle-kurse
Ort
Im Betrieb, Samariterbund oder in einer Rot-Kreuz Dienststelle
Die Förderung MUSS im gleichen Jahr beantragt werden, in dem der Kurs stattgefunden hat. Am besten: direkt nach Abschluss des Kurses und Bezahlung der Rechnung rasch die Förderung per Mail an: bildungsverein@lak-ooe.at beantragen. Die Vorlage der bezahlten Rechnung sowie die Bekanntgabe des IBAN ist dafür zwingend erforderlich.
Eine Förderung im darauffolgenden Jahr ist leider nicht möglich.