Erste-Hilfe-Grundkurs
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit ArbeitnehmerInnen bei Verletzungen oder persönlicher Erkrankung im Betrieb Erste Hilfe geleistet werden kann. Unfallprävention, Erste Hilfe und die soziale Absicherung der DienstnehmerInnen sind uns wichtig. Die OÖ Landarbeiterkammer gewährt für Kammermitglieder einen Kostenbeitrag von 50,- € für die Grundausbildung und 35,- € für die Auffrischung. Die Restkosten sind vom Dienstgeber zu übernehmen.
Seminarort: Im Betrieb oder der nächstgelegenen Rot-Kreuz Dienststelle
Termin: auf Anfrage
Unterrichtseinheiten: 16 UE (2 Tage je 8 UE oder 4 Abendtermine mit je 4 UE)
Inhalt: Die gesamte Erste Hilfe sowie praktische Übungen, Unfallverhütung in Beruf und Freizeit, Notruf, Rettungskette, Gefahrenzone, Bergung, Sturzhelmabnahme, Kontrolle der Lebensfunktionen, Notfalldiagnose, lebensrettende Sofortmaßnahmen, Bewusstlosigkeit, Herz-Lungen-Wiederbelebung inkl. Defibrillation, starke Blutungen, Schock, Herzinfarkt, Schlaganfall, Wundversorgung, Knochen- und Gelenksverletzungen, Maßnahmen bei plötzlichen Erkrankungen, Verletzungen, Vergiftungen, praktische Übungen. Die KursteilnehmerInnen erhalten aufgrund ihrer Teilnahme und Mitarbeit bei allen Unterrichtseinheiten eine Bescheinigung des Roten Kreuzes. Diese Bescheinigung gilt als erfolgte Ausbildung für betriebliche ErsthelferInnen gemäß § 26 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz i.V.m. § 40 der Arbeitsstättenverordnung und i.V.m. § 31 Bauarbeiterschutzverordnung sowie für die Giftbezugsbewilligung gemäß § 5 der Giftverordnung und als Nachweis über die erfolgte Unterweisung in den lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort entsprechend § 3 Führerscheingesetz – Durchführungsverordnung – FSG-DV
Mitzubringen: gültiger Lichtbildausweis, bequeme Kleidung und rutschfeste Schuhe
Voraussetzung: OÖ LAK-Mitglied, um den Kostenbeitrag in Anspruch nehmen zu können
Teilnehmeranzahl: mind. 12, max. 25 Personen
Seminarkosten: 79,00 € pro Person (50,- € LAK- und 25,- € Dienstgeberanteil)
Buchungen
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